OK.Bau – Digitaler Bauantrag in Oberkirch
In der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) im August 2019 und die Änderungen der entsprechenden Verfahrensverordnung geben als gesetzliche Grundlage eine klare Richtung vor: Den papierlosen Bauantrag.
Das Sachgebiet Baurecht der Stadt Oberkirch setzt seit 2023 ein neues elektronisches
Baugenehmigungsverfahren ein und löst damit nach und nach die klassische Papierakte ab.
Seit April 2023 sind Bauanträge von Bauherren und Architekten nun elektronisch über service BW einzureichen. Das gesamte Verfahren von Antragseinreichung bis zur Erteilung der Baufreigabe wird damit vollständig digital abgewickelt.
Zum 1. April 2023 ist es möglich, den Antrag auf
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO)
Bauvorbescheid (§ 57 LBO)
digital über die Plattform service BW bei der Baurechtsbehörde Oberkirch einzureichen.
Hier gibt’s die Links
Sie sind Bauherr, Bauleiter oder Nachbar eines laufenden Bauvorhabens?
Sie sind Entwurfsverfasser eines laufenden Bauvorhabens?
Sie wurden als Fachbehörde beteiligt?
Hinweis: Sollte es zu einer Fehlermeldung kommen, überprüfen Sie bitte Ihre Browsereinstellungen. Die Einstellungen für diese Website können Sie als vertrauenswürdig einstufen.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Baurechtsbehörde Oberkirch per E-Mail an
baurecht(@)oberkirch.de.
Kontakt
Stadtverwaltung
Sachgebiet Baurecht
Arndt Welle
Sachgebietsleitung
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-122
Fax: 07802 82-129

Online-Anträge
Sprechzeiten
Stadtverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Bürgerbüro:
Montag und Dienstag
08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr