OK.Bau – Digitaler Bauantrag in Oberkirch

Zum 1. April 2023 ist es möglich, den Antrag auf

Baugenehmigung (§ 58 LBO)

Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO)

Bauvorbescheid (§ 57 LBO)

Kenntnisgabe (§ 51 LBO)

digital über die Plattform service BW bei der Baurechtsbehörde Oberkirch einzureichen.

 Hier gibt’s die Links


Sie sind Bauherr, Bauleiter oder Nachbar eines laufenden Bauvorhabens?

Hier geht’s zur Vorgangsauskunft+

Sie sind Entwurfsverfasser eines laufenden Bauvorhabens?

Hier geht’s zur Auskunft+

Sie wurden als Fachbehörde beteiligt?

Hier geht’s zur Beteiligung+

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Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Baurechtsbehörde Oberkirch per E-Mail an
baurecht(@)oberkirch.de.