OK.Bau – Digitaler Bauantrag in Oberkirch
In der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) im August 2019 und die Änderungen der entsprechenden Verfahrensverordnung geben als gesetzliche Grundlage eine klare Richtung vor: Den papierlosen Bauantrag.
Das Sachgebiet Baurecht der Stadt Oberkirch setzt seit 2023 ein neues elektronisches Baugenehmigungsverfahren ein und löst damit nach und nach die klassische Papierakte ab.
Online-Antragstellung im virtuellen Bauamt
Seit dem 01.08.2024 werden Bauanträge der Stadt Oberkirch
über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ – kurz ViBa-BW – eingereicht.
Über ViBa-BW kann außerdem im weiteren Verfahren mit den Antragstellern kommuniziert und schließlich die Baugenehmigung zugestellt werden.
Eine Anmeldung ist seitens der Bauherrenschaft sowie des Entwurfsverfassers (z.B. Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister) erforderlich.
Für Privatpersonen ist hierfür ein BundID Konto mit Authentifizierung durch den Online-Ausweis oder eines ELSTER Zertifikats notwendig.
Unternehmen authentifizieren sich über ein Unternehmenskonto.
Die Registrierung der BundID und des Unternehmenskonto ist einmalig durchzuführen und kann anschließend landesweit bei allen Baurechtsbehörden, die mit ViBa-BW arbeiten, verwendet werden. Wichtig ist jedoch, dass jede Baurechtsbehörde über einen individuellen Zugangslink verfügt. Den Link des Virtuellen Bauamts der Stadt Oberkirch finden Sie weiter unten unter dem Reiter „Online-Anträge“.
Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie die BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden. Weitere Informationen zur BundID finden Sie unter id.bund.de .
Für die Antragstellung als Unternehmen benötigen Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Weitere Informationen zum ELSTER-Konto finden Sie unter elster.de/elsterweb/infoseite/nezo
- Die Bauherren, die Entwurfsverfasser und eventuell weitere Beteiligte können den Bauantrag vor der Einreichung gemeinsam im Online-Dienst ViBa-BW hochladen und bearbeiten. Sobald der Bauantrag bei der Stadt Oberkirch eingereicht wurde, erfolgt die Kommunikation jedoch ausschließlich zwischen der Stadt Oberkirch und demjenigen, der den Antrag schlussendlich eingereicht hat. Alle Nachrichten, die über die Online-Plattform ausgetauscht werden, können ausschließlich von diesem Einreichenden gelesen und beantwortet werden. Daher sollte vorab gut überlegt werden, wer den Antrag letztendlich einreicht.
- Achten Sie darauf, dass die digitalen Dokumente alle im „Portable Document Format Archivable (PDF/A) eingereicht werden müssen. Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.
- Es sind eindeutige Dateinamen zu verwenden, die den Inhalt leicht erkennen lassen. Die Dateinamen sind auf 20 Zeichen zu begrenzen und sollten keine Umlaute (ö, ä, ü) beinhalten. Laden Sie die einzelnen Dokumente unbedingt getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente sollten als getrennte Dateien hochgeladen werden.
- Von ViBa-BW wird standardmäßig bei jedem Vorhaben der Vorgangstitel "Baugenehmigung für die Errichtung/Änderung/Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen" vorausgefüllt. Die Bearbeitung des Antrags erleichtert sich sowohl für die Antragstellenden, als auch für die Baurechtsbehörde, wenn hier das Vorhaben genauer beschrieben wird, wie beispielsweise "Errichtung Einfamilienwohnhaus mit Garage", "Abbruch eines landwirtschaftlichen Schuppens" oder "Nutzungsänderung von Wohnen in eine Bäckerei".
- Einige Funktionalitäten in ViBa-BW setzen eine aktuelle Browser-Version voraus. Insbesondere auf Apple-Geräten funktioniert die Antragstellung nur mit der aktuellsten Version von Safari oder einem anderen Browser.
Zum 1. April 2023 ist es möglich, den Antrag auf
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO)
digital über die Plattform Viba bei der Baurechtsbehörde Oberkirch einzureichen.
Hier gibt’s die Links
Sie sind Bauherr, Bauleiter oder Nachbar eines laufenden Bauvorhabens?
Sie sind Entwurfsverfasser eines laufenden Bauvorhabens?
Sie wurden als Fachbehörde beteiligt?
Hinweis: Sollte es zu einer Fehlermeldung kommen, überprüfen Sie bitte Ihre Browsereinstellungen. Die Einstellungen für diese Website können Sie als vertrauenswürdig einstufen.
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Baurechtsbehörde Oberkirch per E-Mail an
baurecht(@)oberkirch.de.
Kontakt
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Sachgebiet Baurecht
Arndt Welle
Sachgebietsleitung
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-122
Fax: 07802 82-670
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