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In der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) im August 2019 und die Änderungen der entsprechenden Verfahrensverordnung geben als gesetzliche Grundlage eine klare Richtung vor: Den papierlosen Bauantrag. Das Sachgebiet Baurecht der Stadt Oberkirch setzt seit 2023 ein neues elektronisches Baugenehmigungsverfahren ein und löst damit nach und nach die klassische Papierakte ab. Seit April 2023 sind Bauanträge von Bauherren und Architekten nun elektronisch über service BW einzureichen. Das gesamte Verfahren von Antragseinreichung bis zur Erteilung der Baufreigabe wird damit vollständig digital abgewickelt.
Zum 1. April 2023 ist es möglich, den Antrag auf
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO)
Bauvorbescheid (§ 57 LBO)
digital über die Plattform service BW bei der Baurechtsbehörde Oberkirch einzureichen.
Sie sind Bauherr oder Nachbar eines laufenden Bauvorhabens?
Hier geht’s zur Vorgangsauskunft+
Sie sind Entwurfsverfasser oder Bauleiter eines laufenden Bauvorhabens?
Sie wurden als Fachbehörde beteiligt?
Merkblatt Elektronische Antragsunterlagen
Merkblatt Elektronische Antragsunterlagen
Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Baurechtsbehörde Oberkirch
per E-Mail.
Stadtverwaltung
Sachgebiet
Baurecht
Arndt Welle
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-122
Fax: 07802 82-129
Stadtverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Bürgerbüro:
Montag und Dienstag
08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr