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OK.Bau – Digitaler Bauantrag in Oberkirch

In der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) im August 2019 und die Änderungen der entsprechenden Verfahrensverordnung geben als gesetzliche Grundlage eine klare Richtung vor: Den papierlosen Bauantrag. Das Sachgebiet Baurecht der Stadt Oberkirch setzt seit 2023 ein neues elektronisches Baugenehmigungsverfahren ein und löst damit nach und nach die klassische Papierakte ab. Seit April 2023 sind Bauanträge von Bauherren und Architekten nun elektronisch über service BW einzureichen. Das gesamte Verfahren von Antragseinreichung bis zur Erteilung der Baufreigabe wird damit vollständig digital abgewickelt.

Zum 1. April 2023 ist es möglich, den Antrag auf

Baugenehmigung (§ 58 LBO)

Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO)

Bauvorbescheid (§ 57 LBO)

Kenntnisgabe (§ 51 LBO)

digital über die Plattform service BW bei der Baurechtsbehörde Oberkirch einzureichen.

Hier gibt’s die Links


 

Sie sind Bauherr oder Nachbar eines laufenden Bauvorhabens?

Hier geht’s zur Vorgangsauskunft+

Sie sind Entwurfsverfasser oder Bauleiter eines laufenden Bauvorhabens?

Hier geht’s zur Auskunft+

Sie wurden als Fachbehörde beteiligt?

Hier geht’s zur Beteiligung+

 


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Hilfestellung, Merkblatt oder offene Fragen?

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Merkblatt Elektronische Antragsunterlagen

Merkblatt Elektronische Antragsunterlagen

Handbuch Auskunft+

Handbuch Beteiligung+

Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Baurechtsbehörde Oberkirch

per E-Mail.
 

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Baurecht

Arndt Welle
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch

Tel.: 07802 82-122
Fax: 07802 82-129

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