Förderprogramm zur Ansiedlung und Fortführung von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben in der Oberkircher Innenstadt

Als ein wesentlicher Baustein des Oberkircher Ladenlokalmanagements soll das Förderprogramm einen finanziellen Beitrag zur Beseitigung als auch zur Vermeidung von Leerstand leisten.

Das Förderprogramm unterstützt die Neueröffnung / Neuansiedlung sowie die Fortführung von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben innerhalb des Fördergebietes und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt. Zudem ist die Förderung auf die Sicherung vorhandener und Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze in Einzelhandel und Gastronomie sowie die strategische Ausweitung der Angebots- und Sortimentsvielfalt ausgerichtet.

Wesentliche Fördervoraussetzungen sind unter anderen der Abschluss eines Mietvertrages mit mindestens zwei Jahren Laufzeit und die Lage im Fördergebiet (zentraler Versorgungsbereich Oberkirch).

Die Förderung umfasst einen finanziellen Zuschuss über einen Zeitraum von drei Jahren, wobei die Höhe des Zuschusses von der Größe der Verkaufsfläche abhängig ist. Darüber hinaus wird der Mieter oder Eigentümer mit einem umfangreichen Marketingpaket unterstützt.

Unterlagen zum Förderprogramm: