Bodenrichtwerte für das Renchtal

Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Quadratmeterwerte für den Grund und Boden von bebauten und unbebauten Grundstücken auf den Gemarkungen Oberkirch, Renchen, Lautenbach, Oppenau und Bad Peterstal-Griesbach.

Die aufgeführten Richtwerte stellen eine Auswertung von Vorgängen auf dem Grundstücksmarkt dar, die sich aus der Kaufpreissammlung und aus den Festsetzungen des Gutachterausschusses ergeben. Sie sind für Verkäufer und Käufer von Grundstücken unverbindlich. Grundstücke, die verstreut im Gemeindegebiet liegen, sind in der Aufstellung nicht erfasst, da sie dem Wesen des Richtwertes widersprechen würden (hierzu siehe § 12 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GBl. S. 541, geändert am 15. Februar 2005).

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 stehen Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:

(Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten)

Ergänzender Hinweis zur Anwendung der Bodenrichtwerte

Die auf dieser Seite veröffentlichten Bodenrichtwerte gelten für typische Grundstücksgrößen innerhalb der jeweiligen Bodenrichtwertzone und bilden den durchschnittlichen Lagewert des Bodens ab.

Wenn ein konkretes Grundstück deutlich größer oder kleiner als die Standardfläche der Richtwertzone ist, kann der Bodenrichtwert nicht ohne weiteres übernommen werden. In diesen Fällen empfiehlt sich die Nutzung von Grundstücksflächen‑Umrechnungsköeffizienten aus dem als Vergleichswerte geltenden Sprengnetter-System.

Diese Koeffizienten stellen den Wertunterschied zwischen Grundstücken unterschiedlichen Flächenumfangs rechnerisch dar. Sie ermöglichen eine Anpassung, damit der Richtwert auch bei abweichender Grundstücksgröße realistisch bleibt ─ insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhaus-Grundstücken, wenn die bauliche Nutzbarkeit (z. B. GFZ/WGFZ) vergleichbar ist Bodenmanagement Geoinformationdanord.gdi-sh.de.

Einfach erklärt:

Je stärker die tatsächliche Grundstücksfläche von der Bezugsfläche der Richtwertzone abweicht, desto wichtiger wird die Flächenkorrektur, um den Bodenwert richtig einordnen zu können.

Grundstücksflächen-Umrechnungskoeffizienten

Beispiel:

  • Gegeben: BRW = 250€/m², bei einer Grundstücksgröße von 800m²
    Die Grundstücksgröße des Wertermittlungsobjekts beträgt 600m²
  • Gesucht: an die Grundstücksgröße der Wertermittlungsobjekts angepasster
    Bodenwert
  • Lösung: UK für Grundstücksgröße 800m² = 0,85
    UK für Grundstücksgröße 600m² = 0,91
    250€/m² x 0,91/0,85 = rd. 268 €/m² an die Grundstücksgröße angepassten Bodenwert