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Bei den Bodenrichtwerten handelt es sich um durchschnittliche Quadratmeterwerte für den Grund und Boden von bebauten und unbebauten Grundstücken auf den Gemarkungen Oberkirch, Renchen, Lautenbach, Oppenau und Bad Peterstal-Griesbach.
Die aufgeführten Richtwerte stellen eine Auswertung von Vorgängen auf dem Grundstücksmarkt dar, die sich aus der Kaufpreissammlung und aus den Festsetzungen des Gutachterausschusses ergeben. Sie sind für Verkäufer und Käufer von Grundstücken unverbindlich. Grundstücke, die verstreut im Gemeindegebiet liegen, sind in der Aufstellung nicht erfasst, da sie dem Wesen des Richtwertes widersprechen würden (hierzu siehe § 12 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung vom 11. Dezember 1989 (GBl. S. 541, geändert am 15. Februar 2005).
Bodenrichtwertzonen Oberkirch 2015 - 2018
Bodenrichtwertzonen Renchen 2015 - 2018
Bodenrichtwertzonen Lautenbach 2015 - 2018
Bodenrichtwerte Oberkirch 2019/2020
Bodenrichtwertzonen Oberkirch 2019/2020
Bodenrichtwerte Renchen 2019/2020
Bodenrichtwertzonen Renchen 2019/2020
Bodenrichtwerte Lautenbach 2019/2020
Bodenrichtwertzonen Lautenbach 2019/2020
Bodenrichtwerte Oppenau 2019/2020
Bodenrichtwertzonen Oppenau 2019/2020
Bodenrichtwerte Bad Peterstal-Griesbach 2019/2020
Bodenrichtwertzonen Bad Peterstal-Griesbach2019/2020
(Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten)
Gutachterausschuss Renchtal
Marc Mangei
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-632
Fax: 07802 82-135
Stadtverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Bürgerbüro:
Montag und Dienstag
08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Bitte beachten:
Einschränkung wegen Coronavirus'
Für den Besuch von Dienststellen der Stadt Oberkirch ist ab Montag, 4. April 2022, kein 3G-Nachweis mehr nötig.
Für die Zeit des Besuches werden Personen ab 18 Jahren gebeten mindestens eine medizinische Maske zu tragen.