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Corona | Maskenpflicht im Fernverkehr + Arbeitsschutzverordnung

Nachdem die Corona-Verordnung des Landes bereits aufgehoben wurde und damit keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr sowie für Beschäftigte medizinischer Einrichtungen mehr besteht, hat nur die Bundesregierung per Verordnung auch die Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr ausgesetzt. Diese Regelung tritt ab 2. Februar 2023 in Kraft.
Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen finden Sie hier verlinkt.
>>>Übersicht Corona-Regeln
>>>Verordnung zur Aussetzung der Maskenpflicht


Darüber hinaus wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben. In dieser waren besondere Schutzmaßnahmen für Beschäftigte am Arbeitsplatz geregelt, die nun nur noch Empfehlungscharakter haben.
>>>Bisherige Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Innovationswettbewerb "Sicherheit mit und für KI" Baden-Württemberg

In einer zunehmend digital vernetzten und von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflussten Welt wird die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Um die Entwicklung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Produkte und KI-Dienstleistungen zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am 7. Februar 2023 einen Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ ausgeschrieben, an dem sich baden-württembergische Unternehmen mit bis zu 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beteiligen können. Mit dem Wettbewerb sollen innovative Sicherheitslösungen gefördert werden, bei denen KI-Technologien zum Einsatz kommen oder die dazu dienen, KI-Anwendungen sicherer zu machen.

Unternehmen können sich bis zum 24. April 2023 um Fördermittel bewerben. Gefördert werden sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Vorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden.

Für interessierte Unternehmen findet am 28. Februar 2023 von 16.00 bis 17.30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt, bei der die Details der Ausschreibung vorgestellt werden. Zur Anmeldung: https://ssl.vdivde-it.de/registration/3077

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“ Baden-Württemberg können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.wirtschaft-digital-bw.de/ki-made-in-bw/innovationswettbewerb-ki-cybersicherheit.

Neue Förderrichtlinie: Unterstützung für Beratungsleistungen

Ab dem 1. Januar 2023 kann die Beratung kleiner und mittlerer Firmen zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse gefördert werden. Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden mittels eines nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert. Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Förderberechtigt sind innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Mehr
>>> Weitere Informationen

Corona Regeln in BW aufgehoben


Mit der ab 31.01.2023 gültigen CoronaVO hebt Baden-Württemberg nun alle Corona-Auflagen auf, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes befinden:

  • Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen keine Masken mehr tragen
  • auch in Obdachlosenheimen müssen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.
  • ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. 

  • Maskenpflicht im Fernverkehr
  • Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen 
  • Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen 
  • Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen

>>> Zur Information des Landes 

Oberkircher Berufsinfomesse 2023

Am 25. März 2023 findet die Oberkircher Berufsinfomesse zum ersten Mal seit 2019 wieder in Präsenz in der Erwin-Braun-Halle statt. Das Teilnahmeinteresse der Unternehmen war so groß, dass die Messe innerhalb kürzester Zeit komplett ausgebucht war.


Eine Teilnahme an der digitalen Oberkircher Berufsinfomesse unter www.oberkircher-berufsinfomesse.de ist weiterhin für alle interessierten Unternehmen möglich.

Wir stehen Ihnen für Fragen und Ihre Anmeldung gerne zur Verfügung.
>>>Mehr Infos zur Berufsinfomesse

Mittelstandspreis für Soziale Verantwortung LEA 2023

99 Prozent aller baden-württembergischen Unternehmen zählen zum Mittelstand – und viele davon engagieren sich selbstverständlich für die Region, für andere, für die Umwelt. Genau dafür bedanken sich Caritas, Diakonie und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg auch 2023 zum 17. Mal mit der begehrten Lea-Trophäe. Denn gemeinnütziges Engagement ist nicht nur nicht selbstverständlich. Es hält unsere Gesellschaft zusammen und bildet die Triebfeder für ein lebenswertes Baden-Württemberg von Morgen.
  
Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbischöfen Ernst-Wilhelm Gohl (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Prof. Dr. Heike Springhart (Evangelische Landeskirche Baden).
  
Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten kostenlos bewerben. Voraussetzung ist eine Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation: z.B. einem Verein, einer Schule, einem Wohlfahrtsverband etc. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023
>>>Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren 

Beratungsgutscheine "Transformation Automobilwirtschaft"

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit den Beratungsgutscheinen „Transformation Automobilwirtschaft“ kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem niederschwelligen Zugang zu einer strategischen Beratung rund um die Transformation der Automobilwirtschaft. Zulieferer und das Kfz-Gewerbe können die Gutscheine bis zum 30. November 2023 auch in Kombination mit den Herausforderungen durch Covid-19 beantragen.

Ob neuartige Produktions-, Service- und Vertriebsprozesse oder kürzere Innovationszyklen des gesamten Wertschöpfungssystems - Geschäftsmodelle und Kompetenzen von Zuliefererunternehmen und dem Kfz-Gewerbe müssen weiterentwickelt, an die Trends angepasst oder grundsätzlich neu gefunden und umgesetzt werden.

Das erweiterte Angebot des Wirtschaftsministeriums sieht ab sofort eine dreifache Förderung von mittelständischen Betrieben mittels Beratungsgutscheinen vor: erstens bei Fragen zur strategischen Unternehmensausrichtung, zweitens zur strategischen Umsetzungsbegleitung und drittens zur strategischen Personal- und Qualifizierungsplanung. Entlang dieser drei Themenfelder sind somit pro Unternehmen ab sofort bis zu drei Gutscheine, also ein Gutschein pro Themenfeld, möglich. Pro Gutschein werden bis zu zehn Beratertage gefördert. Der Fördersatz beträgt dabei maximal 80 Prozent der Ausgaben für die Beratungsleistung. Die Zuwendung beträgt weiterhin maximal 10.000 Euro pro Gutschein, in Summe ab sofort also bis zu 30.000 Euro pro Unternehmen.
>>> Weitere Informationen
>>>Infoveranstaltung zum Beratungsgutschein am 3.2.2023>>>Anmeldung

Förderaufruf für Innovationsprodukte im Bereich Green Tech

Zum Start des neuen Jahres setzt Invest BW, das größte einzelbetriebliche Förderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs, starke Anreize zur Schaffung nachhaltiger Innovationen. Seit dem 13. Januar 2023 können Unternehmen Anträge zur Förderung ihrer geplanten Innovationsprojekte im Bereich „Green-Tech“ einreichen. Für diesen Aufruf stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung. 

Förderanträge für den fünften Förderaufruf können bei VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden. Die eingereichten Vorhaben werden nach festgelegten Förderkriterien und unter wettbewerblichen Gesichtspunkten bewertet. 
>>> Informationen zur Antragstellung, Auswahl und Bewertung der Anträge sowie Förderaufruf und Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums finden Sie bei Invest BW
>>>Web-Seminar am 9. Februar 2023 mit Details zum Förderaufruf und zur Antragsstellung >>>Anmeldung
 

UnternehmensNatur - Firmengeländer blühen auf

Das Projekt "UnternehmensNatur" ist ein vom Umweltministerium gefördertes Projekt des NABU in Kooperation mit der Flächenagentur BW. Ziel ist es, Unternehmen individuell zu beraten, wie Außenflächen zu biologisch wertvollen Lebensräumen umgestaltet werden können.


Interessierte Unternehmen erhalten eine kostenfreie Beratung mit anschließendem Maßnahmenkonzept sowie weiterführende Informationen. Eventuell notwendige weiterführende Fachberatung werden bezuschusst.
Alle Informationen zum Projekt sowie Tipps zur naturnahen Gestaltung erhalten Sie auf unserer Homepage.
>>>UnternehmensNatur - Informationsflyer
>>>www.UnternehmensNatur-BW.de 

Mehrweginitiative des Ortenaukreises - Beckerdeckel im Ortenau-Design

ab dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrwegpflicht für alle Betriebe, die über ein Mitnahme-Angebot verfügen. Dadurch soll der Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen für Speisen und Getränke reduziert werden; in Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen.

Der aktuelle Trend geht zu Mehrwegbechern und Mehrweggeschirr im Pfandsystem. Der Vorteil überregionaler Pfandsysteme liegt in der großen Nutzerfreundlichkeit mit einer dadurch verbundenen großen Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Firma RECUP bietet deutschlandweit das größte Mehrwegsystem und ist führender Anbieter. Für welche Mehrweg-Alternative sich die betroffenen Unternehmen entscheiden, bleibt ihnen überlassen. Das Wichtigste zur Mehrwegpflicht hat der Ortenaukreis auf einem Infoblatt zusammengestellt.

Jede eingesparte Einwegverpackung leistet einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und Abfallvermeidung. Bereits heute gibt es auf freiwilliger Basis verschiedenste Mehrweglösungen. Auch der Ortenaukreis hat sich vor einigen Jahren mit dem grenzüberschreitenden Eurodistrikt-Becker "Coffee to go - nochemol" für Mehrweg eingesetzt. Diese Idee soll nun verwirklicht werden. 

Um den Einstieg ins Pfandsystem zu unterstützen, hat der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zusammen mit der Tourismus-Abteilung des Ortenaukreises die Mehrweg-Aktion "Wir machen den Deckel drauf" ins Leben gerufen. Diese soll Gastronomiebetriebe, aber auch Bäckereien und Tankstellen frühzeitig über das neue Gesetz informieren und zu einer einheitlichen Lösung im Kreisgebiet beitragen. Ziel ist es, dass sich möglichst viele Betriebe bereits in diesem Jahr für eine Mehrweglösung entscheiden und diese einführen.

Im Rahmen dieser Aktion wurde ein individueller Ortenaukreis-Becherdeckel für einen Kaffee-to-go-Becher produziert. Hierfür hat sich der Ortenaukreis für eine Zusammenarbeit mit der Firma RECUP entschieden, da sich bereits etliche Unternehmen und Regionen im badischen Raum an dieses System angeschlossen haben. Die Orenaukreis-Mehrwegdeckel können von den Betrieben aber auch von touristischen Leistungsträgern als Give-away genutzt werden. Dieser Mehrwegdeckel passt jedoch nur auf die Bechermiodelle der Firma RECUP.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist, dass sich die interessierten Unternehmen an die Firma RECUP anschließen oder bereits angeschlossen sind. Alle teilnehmenden Betriebe bekommen die individuellen Ortenaukreis-Deckel geschenkt. Den Recup-Deckel gibt es in limitierter Auflage solange der Vorrat reicht.

Ihre Ansprechpartnerin:
Brigitte Haas (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft)
Mail: brigitte.haas(@)ortenaukreis.de 
Telefon: 0781 805-9601

>>>Infoblatt zur Mehrwegpflicht
>>>Informationen zur Bestellung der Ortenaukreis-Deckel

Erneuerbare Energie aus dem Renchtal - machen Sie mit!

Als 100%ige Tochter der Stadtwerke Oberkirch startet die Renchtal Bürgerenergie GmbH mit einer zweiten Tranche der Bürgerenergie mit einer Freiflächen-Photo-Voltaikanlage in Oberkirch-Ödsbach. 
Alle Interessierten können sich am Ausbau regional erzeugter Photovoltaik-Energie beteiligen und direkt vor Ort etwas zum Klimaschutz beitragen. 

>>> Link zur Anmeldung
>>>Flyer mit Infos zur Beteiligung und Kontaktmöglichkeiten

Praxiswochen Baden-Württemberg

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten berufliche Praxiserfahrungen von Schüler:innen in den vergangenen zwei Jahren nicht gesammelt werden. Um die Kennenlern-Möglichkeiten zwischen Ausbildungsunternehmen und Schüler:innen zu fördern, hat das Land die "Praxiswochen Baden-Württemberg" gestartet. In mehreren Tages-Praktika können sich Unternehmen und Schüler:innen ab 15 Jahren kennen lernen und die Berufsbilder vermitteln.
Organisiert wird dies über die landesweite Onlineplattform – einfach und unbürokratisch sowohl für die Jugendlichen als auch für die Betriebe.

Auf der Onlineplattform können sich die Betriebe anmelden und ihre Praktikumsangebote einstellen. 1.150 Unternehmen im ganzen Land haben diese Möglichkeit bereits jetzt genutzt. Die Jugendlichen geben auf der Onlineplattform ihrerseits an, für welche Berufsfelder sie sich interessieren und welche Wunschtermine sie haben. Dann erhalten sie schnell und unkompliziert einen individuellen Praktikumsplan mit mehreren Stationen in passenden Praktikumsbetrieben ihrer Region. Für Unternehmen und Jugendliche ist die Teilnahme kostenlos. Die Tagespraktika sollen insbesondere in den Pfingst- und Sommerferien stattfinden.
>>>Infoflyer für Unternehmen
>>>Kostenlose Registrierung für Unternehmen

Grenzüberschreitender Radwettbewerb „Au boulot à vélo! Mit dem Rad zum Job im Eurodistrikt“

Der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau und seine Ratsmitglieder laden alle Unternehmen mit ihren Mitarbeitenden recht herzlich ein, vom 1. bis zum 30. Juni 2022 an dem grenzüberschreitenden Fahrradwettbewerb „Au boulot à vélo! Mit dem Rad zum Job im Eurodistrikt“ teilzunehmen. 

„Au boulot à vélo“, oder auf Deutsch „Mit dem Rad zum Job im Eurodistrikt“ ist ein Team-Wettbewerb, bei dem die teilnehmenden Firmen und Einrichtungen versuchen, einen Monat lang möglichst viele Fahrrad-Kilometer zu sammeln, die von ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf dem Weg zur Arbeit oder bei beruflichen Fahrten zurückgelegt werden. Es zählen Fahrten auf deutschem oder auf französischem Boden sowie grenzüberschreitende Strecken. Teilnehmen können Unternehmen, Vereine, Verwaltungen und Gebietskörperschaften, die je nach ihrem Status (öffentlich oder privat) und ihrer Größe (Anzahl der Mitarbeitenden) in Kategorien eingeteilt werden.  

>>> Informationen für Unternehmen und Anmeldung (zweisprachige Webseite)
>>>Informationsschreiben Eurodistrikt-Präsident und Landrat Frank Scherer
>>>Plakat (zur Bewerbung in Ihrem Unternehmen)
>>>Flyer (zur Bewerbung in Ihrem Unternehmen)
>>>Teilnahmebedingungen

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen:

Frau Dr. Pauline Pupier
Projektmanagerin für Mobilität im Eurodistrikt-Generalsekretariat
Telefon:  +49 (0) 7851 899 7512
E-Mail: pauline.pupier(@)eurodistrict.eu   

Förderung für Kleinbetriebe bei betrieblicher Ausbildung

Das Land unterstützt mit dem Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg kleine Unternehmen dabei trotz der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise weiter auszubilden. Die Fördermittel betragen 3.500 Euro.
Das Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“ richtet sich an Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zwischen August 2021 und August 2022 einen Ausbildungsvertrag in einem dualen Ausbildungsberuf abschließen. Wenn das Ausbildungsverhältnis vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt ist und geplant ist, das Ausbildungsverhältnis regulär fortzusetzen, kann der Betrieb einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von pauschal 3.500 Euro stellen.

>>>Weitere Informationen
>>>Merkblatt zum Förderprogramm
>>>Förderantrag

Exklusiver Praxis-Workshop: Instagram als Unternehmen erfolgreich nutzen

In Kooperation mit der IHK Südlicher Oberrhein bieten wir im Rahmen des Projektes Aktionsbündnis Innenstädte für Sie kostenfrei einen Instagram-Workshop an. 
Dieser wird online am 14. und 21. Juni 2022 jeweils ab 19 Uhr stattfinden. Die Dauer beträgt jeweils 3 Stunden.

Der Workshop richtet sich an Betriebe, die noch keine Erfahrung mit Instagram haben, oder die ersten Startversuche schon gemacht haben und nun optimieren wollen. Es gibt keine weiteren Teilnahmevoraussetzungen, auch Nicht-Innenstadtbetriebe sind herzlich willkommen. Pro Betrieb ist nur eine Anmeldung möglich.

>>>Inhalte des Workshops und Anmeldelink 

Wichtig: Sie müssen zur Anmeldung wegen der Exklusivität einen Promotionscode eingeben. Dieser lautet: instaoberkirch
Die IHK nutzt zur Anmeldung das Tool XING-Events. Sie müssen jedoch zur Anmeldung kein XING Mitglied sein. Die Anmeldung ist bis zum 27. Mai möglich.

Steuerentlastungsgesetz 2022

Der Bundestag hat am 12. Mai 2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 in geänderter Fassung zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde insbesondere um die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ergänzt. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Mit den beschlossenen steuerlichen Maßnahmen im Steuerentlastungsgesetz 2022 soll der Preisanstieg für die Steuerpflichtigen abgefedert werden. Aus Sicht der Wirtschaft sind insbesondere folgende Maßnahmen relevant: 

  • Energiepauschale
  • Grundfreibetrag
  • Entfernungspauschale
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoff

>>>Detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen

KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland)

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 für nachweislich vom Ukraine-Krieg bzw. den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffene Unternehmen steht nun zur Verfügung.
Mit den Fördermitteln können Unternehmen einen Großteil ihrer Aufwände finanzieren und so kurzfristig ihre Liquidität sichern.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

 

 

 

Eckpunkte des Sonderprogramms:

  • Förderkredit für mittel­ständische und große Unternehmen und freiberuflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
  • Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten
  • für Anschaffungen und laufende Kosten
  • leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 80 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW

>>>Alle Informationen und Anträge

Innovationswettbewerb künstliche Intelligenz (KI) und Cybersicherheit Baden-Württemberg

Das Thema Cybersicherheit gewinnt für die Wirtschaft immer mehr an Bedeutung. Daher hat das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg einen mit 2,5 Millionen Euro dotierten Innovationswettbewerb zum Thema „KI und Cybersicherheit“ ausgeschrieben. Damit sollen Unternehmen im Land bei der Entwicklung von neuartigen Produkten und Dienstleistungen zur Abwehr von Cyberangriffen gefördert werden. Im Fokus stehen Innovationen, bei denen Technologien der künstlichen Intelligenz zum Einsatz kommen oder die dazu dienen, KI-Systeme sicherer zu machen. 

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten sowie Startups aus Baden-Württemberg. Sowohl Projekte von Einzelunternehmen als auch Konsortialvorhaben, die von mehreren Unternehmen zusammen durchgeführt werden, sind förderfähig. Die Antragsfrist für den Förderaufruf endet am 25. Mai 2022. 

Für interessierte Unternehmen findet am 6. April 2022 von 10:00 – 11:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt, bei der die Details der Ausschreibung vorgestellt werden. 
>>>Zur Anmeldung
>>>Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen

InnoBW Gutscheine - Verlängerung bis 30. Juni 2022

Koordiniert von Steinbeis fördert das Wirtschaftsministerium Beratung in den Bereichen Digitalisierung, Innovation, Unternehmen 4.0 sowie Agilität/Mobilität/Kommunikation. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg mit Sitz in Baden-Württemberg und bis zu 250 Beschäftigten, deren Vorjahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Vorjahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR nicht übersteigt.
 
Hier besteht die Möglichkeit einer „Innovationskooperation“. Das heißt, ein erster Beratungstag/Austausch zu den Themen Digitalisierung, Innovationsmanagement, Unternehmen 4.0 oder Kommunikation ist für das Unternehmen kostenlos. Besteht Interesse an weiterer Unterstützung, so werden bis zu fünf weitere Tage mit geringem Eigenanteil für das Unternehmen ebenso zum größten Teil vom Land gefördert. Aus der Inanspruchnahme der Förderung entsteht keine Folgeverpflichtung
Für die geförderten Beratungen können von Steinbeis akkreditierte Berater beauftrag werden.
>>>Weitere Informationen zur Förderung
>>>Berater-Pool

Grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen

Aktuelle Umfrage der IHK zur Entsendung nach Frankreich

Die IHK Südlicher Oberrhein führt derzeit eine Umfrage zur „Entsendung nach Frankreich“ durch. Dabei geht es in erster Linie um die Entsendeformalitäten für Unternehmen. 

Für viele Unternehmen stellen nach wie vor die französischen Entsenderegelungen eine Hürde bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Serviceleistungen dar.
Vor fünf Jahren hat die IHK Südlicher Oberrhein deshalb eine erste Umfrage zum Frankreichgeschäft durchgeführt. Durch viele Rückmeldungen konnten die IHKs die französische Verwaltung in zahlreichen Gesprächen überzeugen, Erleichterungen (bei Warenlieferungen und Messebesuchen) einzuführen. Auch eine geplante Gebühr für die Entsendemeldungen wurde wieder verworfen. Leider hat die Coronakrise dazu geführt, dass weitere, vorgesehene Erleichterungen für in Frankreich tätige Unternehmen in den Hintergrund gerückt sind. Daher soll der Gesprächsfaden dazu wieder aufgenommen werden.  

>>>Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage. Sie können bis zum 14. März 2022 teilnehmen.

Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus schreibt den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg, den Dr.-Rudolf-Eberle-Preis, für besondere innovatorische Leistungen mittelständischer Unternehmen aus. 


Ausgezeichnet werden beispielhafte Leistungen:

  • bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technologischer Dienstleistungen
  • bei der Anwendung moderner Technologien in Produkten, Produktion oder Dienstleistungen.

 

Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 € sowie Urkunden vergeben. Darüber hinaus lobt die MBG mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH im Rahmen des Wettbewerbs einen Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 € aus.

Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung

  • mit Sitz in Baden-Württemberg und
  • einem Jahresumsatz bis zu 100 Mio. € und
  • max. 500 Beschäftigten.

Bestehen bei einem Unternehmen Mehrheitsbeteiligungen mit anderen Unternehmen, so ist der Umsatz der Unternehmensgruppe maßgebend. Ingenieurbüros müssen in Deutschland produzieren lassen. Der Sonderpreis richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter als 10 Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von max. 10 Mio. € erzielen.
>>>Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zur Bewerbung
>>>Zum Bewerbungsportal

Wettbewerb: Digitale Orte im Land der Ideen

Die Initiative "Deutschland - Land der Ideen" schreibt gemeinsam mit der Unternehmensgruppe Deutsche Glasfaser erstmals den Wettbewerb „Digitale Orte im Land der Ideen“ aus. Ziel des Wettbewerbs ist es, Projekte und Orte in Deutschland zu identifizieren, die mittels digitaler Infrastruktur nachhaltige Projekte für die Zukunft des ländlichen Raums entwickelt haben. Der Wettbewerb würdigt diese Projekte und Orte als Vorbilder und Vorreiter und verdeutlicht zugleich die Vorteile der Digitalisierung für die Menschen im ländlichen Raum.

Aus den Einreichungen wählt eine Experten-Jury die zehn besten Projekte aus, die am 9. Juni 2022 in Berlin ausgezeichnet werden. 
 
Potenzielle Bewerberinnen und Bewerber können sich jetzt online unter www.digitale-orte.de bis zum 4. April 2022 bewerben.

Teilnehmen können Projektverantwortliche aus oder von Verwaltung, Wirtschaft, Politik im ländlichen Raum, Kunst- und Kultureinrichtungen, Universitäten, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, Initiativen, Vereinen, Verbänden, Genossenschaften, privaten Initiatoren und dem Bürgerschaftlichen Engagement. Die TeilnehmerInnen können auch in einem Ballungsraum leben, das Projekt muss aber im oder für den ländlichen Raum realisiert worden sein.
 
Das Projekt sollte folgende Voraussetzungen erfüllen, um in die engere Wahl zu kommen: 
1. Digitalisierung im ländlichen Raum nutzen
2. Innovativ und umsetzungsstark sein 
3. Vorbildwirkung haben und skalierbar sein

>>>Zur Bewerbung bis zum 4. April 2022

Mittelstandspreis für Soziale Verantwortung 2022 in BW ausgeschrieben

Leistung – Engagement – Anerkennung 2022 (Lea-Mittelstandspreis) 

Viele Unternehmen in Baden-Württemberg leben eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung. Sie vereinbaren gesellschaftliches Engagement mit wirtschaftlichem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfähigkeit in dynamischen Zeiten. Mit innovativen „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Aktivitäten und Kooperationspartnern aus dem Dritten Sektor gehen sie gesellschaftliche Herausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. 

Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg zeigt, welche Stärke verantwortungsvolles Unternehmertum auch in Krisenzeiten hat und zeichnet am 5. Juli 2022 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus.  Die Lea-Trophäe für herausragendes gesellschaftliches Engagement wird damit bereits zum 16. Mal verliehen.  

Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July (Evangelische Landeskirche Württemberg) und  Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evangelische Landeskirche Baden).  

Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten, die in Kooperation mit einer Organisation aus dem Dritten Sektor, z. B. einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder einer Umweltinitiative, gemeinsam ein Projekt zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen realisiert haben, bewerben. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2022. Weitere Informationen zum Wettbewerb und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.lea-mittelstandspreis.de

Fragen zum Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittelstandspreises für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg, c/o DiCV Rottenburg-Stuttgart e.V., Brigitte Volz, Strombergstraße 11, 70188 Stuttgart, Tel: 0711/ 2633-1147, E-Mail: info(@)mittelstandspreis-bw.de

 

>>>Info-Flyer LEA
>>>Dokumentation der Preisträger 2021

EU Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen ändern sich ab 1. Januar 2022

Zum Jahresbeginn 2022 treten neue, leicht erhöhte Schwellenwerte im Vergaberecht in Kraft. Diese neuen Schwellenwerte gelten für alle Vergabeverfahren, die ab 01. Januar 2022 von den öffentlichen Auftraggebern eingeleitet werden.
Die Gültigkeit der neuen Schwellenwerte ist auf die nächsten zwei Jahre beschränkt (bis 31.12.2023).
>>>Informationen zu den neuen Schwellenwerten

Rechtsänderung 2022 im Bereich Energie, Klima und Umwelt

Im neuen Jahr kommen wieder zahlreiche Änderungen auf Unternehmen zu. Die IHK Region Stuttgart hat eine Übersicht über die neuen Bestimmungen in den Bereichen Energie, Klima und Umwelt erstellt.
>>> Weitere Infos
 

Förderprogramm zum Aufbau gewerblicher Ladeinfrastruktur

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde zwischenzeitlich veröffentlicht.  
Laut der Richtlinie stehen insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt insgesamt 50 Stationen), 
 
Anträge können ab dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden:  
>>> Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen
>>> Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen
>>> Pressemeldung des BMVI und Förderrichtlinie
 

Car-Sharing: Neues Angebot in Oberkirch

Seit Ende September dieses Jahres ist ein Carsharing-Fahrzeug der Firma Stadtmobil Südbaden am Bahnhof Oberkirch stationiert. Die Stadt Oberkirch unterstützt die Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen als Beitrag zum Klimaschutz und zur Mobilitätswende - vor allem sollen die Oberkircher Haushalte über eine Alternative zu privaten Zweit- oder Drittwagen nachdenken können und Firmen eine Alternative zur Unterhaltung eigener Fahrzeugflotten bekommen. Ziel ist, dass das Angebot an Carsharing-Fahrzeugen an verschiedenen Stationsstandorten im Stadtgebiet in den nächsten Jahren ausgebaut wird.

Wie Sie das Car-Sharing-Angebot für Ihr Unternehmen nutzen können sowie alle Informationen zu Preisen und Tarifen erfahren Sie unter
>>> Stadtmobil Südbaden - Geschäftskunden Tarifmodelle

Einwilligung in Telefonwerbung - Der neue § 7a UWG 

Im Rahmen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge tritt am 1. Oktober 2021 der neue Paragraf 7a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) zur erforderlichen Einwilligung in Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern in Kraft.
Unternehmen müssen künftig die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung dokumentieren und aufbewahren. 
>>>Weitere Infos zum Thema

Warnung vor Formularfalle mit Online-Handelsregistereintragungen

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. warnt vor einer neuen Formularfalle im Zusammenhang mit Online-Handelsregistereintragungen.
Im Internet unter Online-handelsregister.eu ist ein kommerzieller Anbieter von Handelsregisterauszügen zu finden. Die Webseite erweckt den Eindruck, als ob es das offizielle Handelsregister wäre. Bei der Bestellung ist hervorgehoben, dass der einzelne Handelsregisterauszug 4,90 EUR kostet. In den AGB ist allerdings versteckt, dass eine einmalige Freischaltungsgebühr in Höhe von 749,- EUR anfällt.
>>>Weitere Infos zum Thema

Förderung für Verbundausbildung wird verdoppelt

Für viele Betriebe ist es schwierig, die durch die Ausbildungsordnungen vorgesehenen Ausbildungsleistungen allein zu erbringen, etwa aufgrund der Spezialisierung des Betriebs. Eine Lösung besteht darin, Teile der Ausbildung auszugliedern und in einem anderen Betrieb durchführen zu lassen (Verbundausbildung).

Ausbildende Betriebe, die für mindestens 20 Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb oder einer Bildungseinrichtung ausbilden lassen, erhalten statt 2.000 Euro ab sofort 4.000 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem. Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, werden nun mit 2.000 Euro gefördert.
>>>Weitere Informationen, Merkblatt und Antragsformulare

Neuer Risikokapitalfonds für Baden-Württemberg gestartet

Das Land Baden-Württemberg hat die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg bei der Entwicklung eines neuen Risikokapitalfonds unterstützt. Der „Start-up BW Innovation Fonds“ kann als Teil der Gründungsoffensive „Start-up BW“ seit Juli investieren. 
Der „Start-up BW Innovation Fonds“ richtet sich vor allem an baden-württembergische Start-ups aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, digitale Transformation, industrielle Innovation sowie Gesundheitswesen/Medizintechnik. Das Land sieht in dem Investment in den Fonds einen wichtigen Impuls für die Start-up-BW-Kampagne des Landes Baden-Württemberg und national wie international ein starkes Signal für den Start-up-Standort.
>>>Weitere Informationen

Warn-App NINA

Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelte und kostenlose NotfallInformations- und Nachrichten-App NINA wird zur amtlichen Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen eingesetzt. Ob Gefahrstoffausbreitung, Trinkwasserverunreinigung oder Großbrand - über NINA erhalten Sie rund um die Uhr schnelle und gesicherte Informationen über Gefahrenlagen. Darüber hinaus werden auch Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Hochwasservorhersagezentralen in die Warn-App eingespeist. Das Land Baden-Württemberg warnt über NINA vor Gefahrensituationen und versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Handlungsempfehlungen. NINA ist die App, die flächendeckend in ganz Baden-Württemberg von den zuständigen Behörden der Gemeinden, Städte, Kreise und des Landes zur amtlichen Warnung eingesetzt werden kann. 

Über NINA können Sie sowohl Warnungen für bestimmte Orte erhalten, beispielsweise Ihren Wohnoder Arbeitsort, als auch Meldungen für Ihren jeweils aktuellen Standort empfangen. Alle Warnmeldungen können auf Wunsch als Push-Benachrichtigung empfangen und mit einem Warnton versehen werden. Damit kann NINA die Menschen in allen Lebenslagen auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen, sozusagen „wecken“. NINA ist damit die „Sirene für die Hosentasche“. 

Die Warnmeldungen enthalten neben Informationen zur konkreten Gefahrensituation auch entsprechende Handlungsempfehlungen, beispielweise, dass Türen und Fenster bei einem Brand aufgrund von Rauchgasen geschlossen zu halten sind.  

Neben der Warnfunktion bietet NINA auch Tipps und Empfehlungen zu richtigem Verhalten in Gefahrensituationen. Seit einiger Zeit bietet die Warn-App NINA auch aktuelle und hilfreiche Informationen zur Corona-Pandemie. So kann sich die Nutzerin bzw. der Nutzer der App für abonnierte Orte und, sofern aktiviert, den aktuellen Standort in NINA über lokal geltende Corona-Regelungen informieren. 

Weitere Informationen zur Warn-App NINA finden Sie auf der Internetseite des Innenministeriums unter oder www.bbk.bund.de/NINA.

>>>QR-Codes zum Download von NINA über I-Tunes Store und Google-Play.

Landesregierung beschließt Digitalisierungsprämie Plus

Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten hat die Landesregierung die „Digitalisierungsprämie Plus“ beschlossen. Damit können die Unternehmen im Land eine ganz neue Qualität und Reichweite an digitaler Transformation erreichen. Bei der „Digitalisierungsprämie Plus“ werden die Fördersätze erhöht, förderfähige Digitalisierungsprojekte auf bis zu 200.000 Euro erweitert und der Kreis der Antragsberechtigten auf größere mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten ausgeweitet.


>>> Zur Digitalisierungsprämie Plus

Neues Förderprogramm - Digital Jetzt!

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Alle Infos zum Förderprogramm

"InnoBW" - Gutschein für geförderte Innovationskooperationen

Zur Durchführung dieser Innovationskooperationen können Sie über Steinbeis den sogenannten „InnoBW-Gutschein“ in Anspruch nehmen. Die Marke Steinbeis steht seit über 30 Jahren für erfolgreichen Wissens- und Technologietransfer und baut dabei stabile Brücken zwischen Wissen und Anwendung.

Die InnoBW-Beratung wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gefördert. Insgesamt kann ein Unternehmen bis zu 6 Beratungstage in Anspruch nehmen.

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg und bis zu 250 Beschäftigten, deren Vorjahresumsatz 50 Mio. EUR oder die Vorjahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR nicht übersteigt.

Förderungen sind in folgenden Schwerpunkt-Themen möglich:

  • Digitalisierung
    • Strategien für digitale Vernetzung und Kooperation
    • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle
    • Digitalisierte Vertriebswege in der Online-Vermarktung (Plattformen)
  • Innovationsmanagement
    • Analyse von Innovationspotenzial und Wettbewerbsstärke
    • Unterstützung kooperativer Transferprozesse zwischen Unternehmen
    • Unterstützung kooperativer Transferprozesse zwischen Hochschulen und FuE-Einrichtungen
    • Neue Produkte und Geschäftsmodelle
  • Unternehmen 4.0
    • Führung
    • Arbeitswelt
    • Analyse möglicher Veränderungen der Wertschöpfungskette
  • Agilität, Mobilität und Kommunikation
    • Standortbestimmung der Agilität
    • Agiles Handeln auf technologische Veränderungen
    • Aufbau neuer Netzwerke

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter: https://steinbeis-innobw.de/

     

    Ihr Ansprechpartner vor Ort

    Herrn Tobias Fischer, akkreditierter Berater für das Förderprogramm, unterstützt bei der Beantragung und führt selbst Beratungen durch

    TF Unternehmensberatung
    Tobias Fischer, M.Eng.
    Frankenweg 17
    77767 Appenweier

    Telefon: 07805-4890970

    E-Mail: mail(@)tf-beratung.de
    Web: www.tf-beratung.de

     

    Downloads:

    Digitalisierungsunterstützung für die Region

    Digi-Check: Für KMU aller Branchen in Südbaden
    Kleine und mittelständische Unternehmen sehen sich angesichts der zunehmenden Digitalisierung oftmals mit einer ganzen Reihe von Fragen konfrontiert:

    • Welche Mehrwerte kann ich meinen Kunden durch digitale Produkte und Dienstleistungen bieten?
    • Wie kann ich meine Prozesse durch Automatisierung effizienter gestalten?
    • Wie kann ich Social Media zur Vermarktung meines Angebots einsetzen?
    • Welche Fördergelder kann ich für Veränderungsvorhaben in Anspruch nehmen?

    Kostenlose Prüfung des individuellen Digitalisierungsgrades
    Der kostenlose und neutrale Digitalisierungs-Check des DIGIHUB Südbaden hilft mit geringem zeitlichen Aufwand, den Digitalisierungsgrad Ihres Unternehmens einzuschätzen. Mit dem für Ihre Branche spezifischen Check wird hnen der aktuelle Status Ihres Unternehmens aufgezeigt und greifbare Handlungsempfehlungen und mögliche Umsetzungspartner vorgeschlagen. Außerdem erhalten sie zielgerichtete Informationen zu Beratung und Förderung in unserer Region.

    Intresse geweckt? Ihre direkte Kontaktmöglichkeit:
    Telefon: 0170 799 6068
    E-Mail: info(@)digihub-suedbaden.de 
    www.digihub-suedbaden.de/digitalisierungs-check

     

    Hintergrund DIGIHUB
    Der DIGIHUB Südbaden ist eines von zehn regionalen Digitalisierungszentren in Baden-Württemberg, die vom Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau gefördert werden. Leitziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen in der digitalen Transformation mit Informationen, Orientierungshilfen, Beratung und Impulsen für die Umsetzung zukunftsfähiger Lösungen zu begleiten.
     

    Downloads:

    Land und Verbände unterzeichnen Weiterbildungsvereinbarung

    Unter dem Titel „GEMEINSAM.FÜR.WEITERBILDUNG“ haben das Land und die Verbände eine neue Vereinbarung des Bündnisses für Lebenslanges Lernen unterzeichnet. Sie enthält gemeinsame Ziele zur Stärkung der Weiterbildung für die kommenden fünf Jahre in sieben Handlungsfeldern:

    1. Strukturwandel in Wirtschaft und Arbeitswelt bewältigen
    2. Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
    3. Weiterbildungsberatung
    4. Grundbildung für Geringqualifizierte
    5. Wandel der Angebotsformen
    6. Qualität der Weiterbildungsangebote
    7. Information, Transparenz, Zusammenarbeit

    Jedes Handlungsfeld ist mir verschiedenen Maßnahmen unterlegt. Alle Informationen und die vollständige Vereinbarung finden Sie hier.
     

    Mitarbeiter oder Arbeitsstelle gesucht? Neue Website zur Arbeitsvermittlung aus Oberkirch

    3 junge Oberkircher haben sich zusammen getan und in wenigen Tagen eine Website entwickelt, die einfach und schnell Arbeitgeber und Arbeitssuchende zusammen bringt. Wer Arbeitskräfte sucht kann sich unter www.joblocator.work mit wenigen Klicks registrieren und Arbeitsannoncen schalten. Dabei können ein Titel, der Ort der Arbeitsstätte, der Zeitraum in der die Arbeitskraft benötigt wird und ein kurzer Beschreibungstext für weitere Details angegeben werden.  Die Anzeige kann derzeit für 3 oder für 7 Tage geschaltet werden. Wurden genug Helfer gefunden, kann die Annonce mit einem Klick wieder gelöscht werden. Aufgrund der aktuellen Situation sind derzeit alle Annoncen kostenfrei.

    Arbeitssuchende können sich unter www.joblocator.work über Arbeitgeber in ihrer Umgebung einfach und schnell informieren. Dazu müssen sie einfach nur ihre Adresse, den Umkreis in dem sie Arbeit suchen, die Kategorie für die sie sich interessieren und den gewünschten Zeitraum angeben. Auf einer Karte werden dann alle registrierten Arbeitsannoncen mit den Details als Pfeil angezeigt. Arbeitssuchende können damit mit wenigen Klicks eine passende Arbeit in ihrer Umgebung finden und den Arbeitgeber direkt kontaktieren. Wenn man selbst ein Nutzerkonto hat kann den Arbeitgeber sogar direkt per Chat anschreiben.

    Aufgrund der aktuellen Situation hat das Team außerdem noch eine Kategorie „gute Tat“ eingebaut. Hier können hilfsbedürftige Leute auf ihre aktuelle Situation aufmerksam machen. Personen die sich ehrenamtlich engagieren wollen, können diese Leute somit sehr einfach finden und direkt kontaktieren.

    Derzeit existieren Kategorien in den Bereichen Landwirtschaft, Verkauf, Handel, Gastronomie, Event, Handwerk und Ferienjob. Da das Prinzip so schnell und einfach sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ist, kann es schnell auf beliebige weitere passende Bereiche erweitert werden.

     

    Wer über die Website auf dem Laufenden gehalten werden will kann ihr über Instagram, Facebook oder Youtube followen.

    Instagram:      job.locator

    Facebook:       joblocatordeutschland

    Youtube:         https://www.youtube.com/watch?v=cUaDxupzMs0

    Kompetenzzentrum Handel gestartet

    Welches Warenwirtschaftssystem passt zu meinem Geschäft? Brauche ich einen Onlineshop? Auf welche Paymentlösung sollte ich setzen? Diese und weitere Fragen beschäftigen viel Einzelhändler. 

    Der Handelsverband Deutschland leitet seit Juli 2019 eine neutrale und kostenfreie Anlaufstelle, die aktiv bei der Digitalisierung begleitet und unterstützt - Mittelstand 4.0 - Kompetenzzentrum Handel.

    Es sind zum Beispiel Unternehmenssprechstunden geplant: Wer als Händler Fragen hat, beispielsweise zum Thema Onlinemarketing, Suchmaschinenoptimierung oder Retourenmanagement, kann über das Kompetenzzentrum einen Telefontermin vereinbaren und erhält im nächsten Schritt von Marketingexperten einen Überblick über die Thematik.

    Bei den Veranstaltungen, Workshops und Webinaren des Kompetenzzentrums soll künftig nicht nur Wissensvermittlung im Mittelpunkt stehen. Auch der Austausch der Händler untereinander ist ein wesentlicher Teil des Konzepts. 

    Alle Informationen auf einen Blick:

    Homepage Kompetenzzentrum Handel

    Volltextsuche

    Kontakt

    Stadtverwaltung Oberkirch
    Nadine Klasen
    Wirtschaftsförderung
    Tel.: 07802 82-250

    Fax: 07802 82-625
    Mobil: 0162 99 82 106
    n.klasen(@)oberkirch.de

    Büro:
    Hauptstraße 32
    77704 Oberkirch

    Postanschrift:
    Eisenbahnstraße 1
    77704 Oberkirch