Vergabeordnung Ausschreibung

Die Stadt Oberkirch hat als öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen die einschlägigen Vorschriften des Haushalts- und Vergabewesens zu beachten. Die nachstehende Dienstanweisung soll sicherstellen, dass alle Vergabeverfahren bei der Stadt Oberkirch rechtmäßig und einheitlich, diskriminierungsfrei, transparent und im Sinne einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung sowie den entsprechenden vergaberechtlichen Grundlagen abgewickelt werden.

Dienstanweisung (DA) für die Ausschreibung und Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie von freiberuflichen Leistungen