Kommunale Biotopverbundplanung

Fortschreibung des Entwurfes des Biotopverbundkonzeptes 2025

Seit 2022 widmet sich das von der Stadt Oberkirch beauftragte Landschaftsplanungsbüro BHM der hiesigen kommunalen Biotopverbundplanung.

Die Fortschreibung der möglichen Maßnahmen kann nachfolgend eingesehen werden:

Regierung fördert den Erhalt der Biodiversität

Um auch in Zukunft die Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenarten sicherzustellen, verankerte die Landesregierung im Juli 2020 eine gesetzliche Pflicht zur Biotopverbundplanung für Kommunen im Naturschutzgesetz. Seit vergangenem Jahr widmet sich das von der Stadt Oberkirch beauftragte Landschaftsplanungsbüro BHM der hiesigen kommunalen Biotopverbundplanung. Ziel ist es dabei, einzelne vorhandene Biotope zu einem landesweiten Netz zu verbinden, um den genetischen Austausch zwischen den Tier- und Pflanzenarten verschiedener Lebensräume zu ermöglichen. Bis zum Jahr 2030 strebt die Landesregierung dabei einen stufenweisen Auf- und Ausbau der Biotopverbunde auf 15 Prozent der nicht bebauten und nicht bewaldeten Landesfläche an, um die biologische Vielfalt sowie den Erhalt einer intakten Natur langfristig zu sichern.

Betroffene aktiv miteinbeziehen
Eine der zentralen Säulen der Umsetzung stellt dabei die Einbindung Landnutzender und Flächeneigentümer dar. Auf diese Weise kann der maximale Nutzen für Natur und Artenschutz mit dem Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Flächen verbunden werden. Die methodische Vorgehensweise wurde der Öffentlichkeit erstmals in der Sitzung des Beirates für Natur- und Umweltschutz im April 2022 vorgestellt. Seitdem wertete die Planungsgesellschaft zahlreiche Grundlagendaten aus und definierte mit Blick auf die nicht bebauten und nicht bewaldeten Landesfläche die weiteren Schwerpunkte der Planung. Diese zunächst theoretischen „Kernflächen“ galt es anschließend vor Ort zu prüfen.

Landesfördermittel für Landwirte und Kommunen
Mit der Verankerung der Biotopverbundplanung im Naturschutzgesetz Baden-Württembergs, sind Kommunen seit 2020 gesetzlich verpflichtet, eine fachlich fundierte Planung zum Schutz der Biotope aufzustellen. Gefördert wird diese durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Höhe von 90 Prozent. Bei der Umsetzung der Projekte stellen die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) geeignete Förderinstrumente für Kommunen und Landwirten dar.

Der erste Entwurf des Maßnahmenplanes für die Gemarkung Oberkirch wurde bereits Ende November 2023 veröffentlicht, zwischenzeitlich fanden zahlreiche Gespräche mit Betroffenen, Verbänden und Behörden statt. Die Ergebnisse dieses Dialoges sind in die Fortschreibung des Entwurfes eingeflossen. In der jetzt vorliegenden 3. Fortschreibung des Planes sind auch die Ergebnisse der Anhörung betroffener Fachbehörden aus dem Jahr 2025 eingearbeitet.