Kommunale Biotopverbundplanung
Vorstellung des vorläufigen Maßnahmenplans
28. November um 19:00 Uhr, Mediathek Oberkirch
Folgende Maßnahmenpläne werden bei der Informationsveranstaltung am 29. November vorgestellt:
Öffentlichkeitsinformation zum Eichenerhaltungskonzept für den Unteren Binzigwald
Landesregierung fördert den Erhalt der Biodiversität
Um auch in Zukunft die Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenarten sicherzustellen, verankerte die Landesregierung im Juli 2020 eine gesetzliche Pflicht zur Biotopverbundplanung für Kommunen im Naturschutzgesetz. Im Rahmen jener Planung lädt die Stadt Oberkirch nun zur Vorstellung des vorläufigen Maßnahmenplans am 28. November um 19:00 Uhr in die Mediathek in Oberkirch ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen und Grünflachen sind herzlich dazu eingeladen, erste Einblicke in die vorgeschlagenen Maßnahmen zu erhalten und sich aktiv in die weiteren Planungsschritte einzubringen.
Seit vergangenem Jahr widmet sich das von der Stadt Oberkirch beauftragte Landschaftsplanungsbüro BHM der hiesigen kommunalen Biotopverbundplanung. Ziel ist es dabei, einzelne vorhandene Biotope zu einem landesweiten Netz zu verbinden, um den wichtigen genetischen Austausch zwischen den Tier- und Pflanzenarten verschiedener Lebensräume zu ermöglichen. Bis zum Jahr 2030 strebt die Landesregierung dabei einen stufenweisen Auf- und Ausbau der Biotopverbunde auf 15 Prozent der nicht bebauten und nicht bewaldeten Landesfläche an, um die biologische Vielfalt sowie den Erhalt einer intakten Natur langfristig zu sichern.
Betroffene aktiv miteinbeziehen
Eine der zentralen Säulen der Umsetzung stellt dabei die Einbindung Landnutzender und Flächeneigentümer dar. Auf diese Weise kann der maximale Nutzen für Natur und Artenschutz mit dem Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Flächen verbunden werden. Die methodische Vorgehensweise wurde der Öffentlichkeit erstmals in der Sitzung des Beirates für Natur- und Umweltschutz im April 2022 vorgestellt. Seitdem wertete die Planungsgesellschaft zahlreiche Grundlagendaten aus und definierte mit Blick auf die nicht bebauten und nicht bewaldeten Landesfläche die weiteren Schwerpunkte der Planung. Diese zunächst theoretischen „Kernflächen“ galt es anschließend vor Ort zu prüfen. Nun ging das Projekt in die Erarbeitung eines Entwurfs möglicher Maßnahmen über, welche im Rahmen der bevorstehenden Bürgerinformationsveranstaltung erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Gemeinsam öffnen die Stadt Oberkirch und die Planungsgesellschaft an diesem Abend den Raum für Maßnahmenvorschläge und Anregungen aus der Bevölkerung, um mögliche Zielkonflikte frühzeitig zu erkennen und anschließend in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Landesfördermittel für Landwirte und Kommunen
Mit der Verankerung der Biotopverbundplanung im Naturschutzgesetz Baden-Württembergs, sind Kommunen seit 2020 gesetzlich verpflichtet, eine fachlich fundierte Planung zum Schutz der Biotope aufzustellen. Gefördert wird diese durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Höhe von 90 Prozent. Bei der Umsetzung der Projekte stellen die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) geeignete Förderinstrumente für Kommunen und Landwirten dar, die am Abend des 28. Novembers ebenfalls vom Biotopverbundbotschafter des Ortenaukreises vorgestellt werden.
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