Windenergieprojekt Hummelsebene

Mit dem interkommunalen Windpark „Hummelsebene“, der auf dem gleichnamigen Höhenkamm zwischen Ödsbach und Durbach realisiert wird, geht die Stadt Oberkirch mit den Projektbeteiligten einen wichtigen Schritt in Sachen Energiewende und Klimaneutralität. Bereits 2022 starteten die Vorhabensträger Stadtwerke Oberkirch GmbH und die Ökostromgruppe Freiburg erste Gespräche und brachten das Projekt auf Kurs. Die Einreichung der Antragsunterlagen im Juli dieses Jahres stellten einen weiteren wichtigen Meilenstein im Projektverlauf dar.

Informationsveranstaltung

Di, 7. November | 18:00 Uhr | Erwin-Braun-Halle

Referenten

  • Prof. Dr. Ing. Martina Hoffmann (KEA BW) - online zugeschalten
  • Sebastian Reinkunz (KEA BW)
  • Michael Friedrich, Schallgutachter (Tracetebel Engie)

Ausgehängte Informationen

Anlagentyp

Schallgutachten

Schattengutachten

Referenten

  • Julia Morelle (Landratsamt Ortenaukreis)
  • Katharina Tränkle (Landratsamt Ortenaukreis)

Ausgehängte Informationen

Präsentation Infostand

Referenten

  • Andreas Markowsky (Ökostromgruppe Freiburg)
  • Andreas Sieber (Ökostromgruppe Freiburg)

Ausgehängte Informationen

Anlagenstandorte

Fotosimulationen

Referenten

  • Michael Borschensky (Stadtwerke Oberkirch GmbH)
  • Tobias Vespermann (Stadtwerke Oberkirch GmbH)
  • Kai Peters (Stadtwerke Oberkirch GmbH)

Ausgehängte Informationen

Projekte Renchtal Bürgerenergie

Flyer Renchtal Bürgerenergie - Bürgerbeteiligung

Referenten

  • Dr. Sabine Stampf (Regierungspräsidium Freiburg)
  • Lisa Steiner (Regierungspräsidium Freiburg)

Ausgehängte Informationen

Windenergie - Schall und Schatten

Faktencheck Windenergie und Naturschutz

Kurzübersicht Windenergie und forstliche Belange

Kurzübersicht Windenergie und Wasserschutz


FAQ Windpark Hummelsebene

Im Folgenden wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein umfassender Fragenkatalog zur Verfügung gestellt, der Antworten auf zahlreiche Projektfragen liefert.

Allgemeine Informationen

Der Standort war Teil der Plan-Kulisse für den Teilflächennutzungsplan Windenergie 2014. Der Standort hat eine gute Windhöffigkeit, einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung und liegt in keinem Schutzgebiet. Der Standort Hummelsebene ist in der aktuellen Suchraumkulisse des Regionalverbands Südlicher Oberrhein für Ausweisung von Windenergiegebieten enthalten.

Die Windpark Hummelsebene GmbH & Co. KG ist die Projektgesellschaft. Sie wurde am 27. Dezember 2023 gegründet und hat ihren Sitz in Oberkirch. Die Gesellschafter sind: Stadtwerke Oberkirch GmbH, Ökostromgruppe Freiburg mit der Klimaschutz Konkret GmbH, Stadt Oberkirch, Gemeinde Durbach, Stadt Oppenau, Stadt Renchen, Gemeinde Appenweier, Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach und Gemeinde Lautenbach.

Die Windenergie Renchtal GmbH fungiert als Komplementärin der Gesellschaft mit der Stadtwerke Oberkirch GmbH und der Ökostrom Erzeugung Freiburg GmbH als Gesellschafter. Diese führen den Bau und Betrieb des Windparks und gewährleisten somit eine entsprechend regionale Wertschöpfung durch das Projekt.

Auf Basis einer einjährigen Windmessung am Standort sind zwei unabhängige Ertragsgutachten zu erstellen. Die Gutachten gehen von ungünstigen Windbedingungen aus und berücksichtigen auch die eingeplanten möglichen Abschaltzeiten insbesondere zum Vogelschutz und Schattenwurf. Im Ergebnis wird dem Windpark eine gute jährliche Ertragsprognose von rund 40 Millionen Kilowattstunden bescheinigt, somit regionaler nachhaltiger Energie für rund 15.000 Haushalte vor Ort.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die alle relevanten Faktoren wie die Investitionskosten, Betriebskosten und prognostizierte Energieerträge einbeziehen, untermauern die positiven Perspektiven des Projekts. In Kombination mit den günstigen Standortbedingungen und den

modernen Windenergieanlagen gehen alle beteiligten Partner – darunter Kommunen,

Banken und ausführende Firmen von einer guten langfristigen Wirtschaftlichkeit des Windparks aus.

Die Stadt Oberkirch ist als Mitgesellschafterin der Projektgesellschaft aktiv in die Planung und Umsetzung des Windenergieprojekts Hummelsebene eingebunden. Stadt und Stadtwerke fördern in engem Schulterschluss den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region und sorgen dafür, dass die Projektdurchführung im Einklang mit den lokalen und regionalen Zielsetzungen steht.

Erzeugung von Ökostrom:

Der Windpark wird drei Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 22 Megawatt umfassen. Dies entspricht einer jährlichen Ökostromerzeugung von rund 40 Millionen Kilowattstunden, ausreichend für etwa 15.000 Haushalte bzw. 45.000 Einwohner im Rench- und Durbachtal.

Finanzielle Bürgerbeteiligung:

Bürgerinnen und Bürger aus der Region haben die Möglichkeit, sich finanziell am Windpark zu beteiligen. Denen der Projektkommunen Oberkirch und Durbach sowie Stromkunden der Stadtwerke Oberkirch wird eine attraktive Verzinsung von 5,5 % pro Jahr angeboten, während alle weiteren Anleger eine Verzinsung von 4,5 % pro Jahr erhalten. Der Mindestanlagebetrag liegt bei 1.000 €, die Höchstbeteiligung bei 25.000 €. Die Verzinsung erfolgt ab dem Tag der Einzahlung bei der Gesellschaft.

Regionale Wertschöpfung:

Durch das Projekt werden Arbeitsplätze gesichert und auch neue geschaffen, die Wirtschaft der Region gestärkt. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Windkraftanlagen fließen anteilig an die beteiligten Kommunen der Region, darunter insbesondere Oberkirch und Durbach, und können für lokale Infrastrukturprojekte, Bildungs- oder Kulturinitiativen verwendet werden.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit:

Der Windpark leistet einen erheblichen Beitrag zur regionalen Energiewende, indem er saubere, erneuerbare Energie erzeugt. Dadurch werden CO₂-Emissionen reduziert und der Klimaschutz auf lokaler Ebene gefördert.

Stabilere Energieversorgung:

Durch die lokale Erzeugung von Strom aus Windkraft wird die Energieversorgung in der Region unabhängiger von externen Energiequellen und Preisschwankungen.

Gemeinsam für die Zukunft:

Mit dem Windpark setzt die Region ein Zeichen für Nachhaltigkeit und Innovation, was das Image von Oberkirch und Durbach als zukunftsorientierte Kommunen stärkt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen der Region können sich finanziell am Windpark beteiligen. Umfassende Informationen zur Bürgerbeteiligung stehen auf der Projektseite zur Verfügung.

Der Kostenrahmen inkl. der Vorbereitungs- und Genehmigungsphase zzgl. der Umsetzung bis zur Inbetriebnahme sowie aller Ausgleichsmaßnahmen wird bei rund 33 Mio. Euro liegen. Darin enthalten ist auch eine bei der Sparkasse zu hinterlegende Rückbaubürgschaft.

In Folge der Projektgenehmigung durch das Landratsamt wurde die Zuwegung für die Komponenten zum Bau der Anlagen über Durbach in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden genehmigt.

Die Erdverkabelung verläuft durch das Bottenau-Tal bis zur Umspannanlage in Oberkirch.

Eine Rückbaubürgschaft ist festgelegt und sichert genau den Fall ab, dass die Gesellschaft den Rückbau nicht durchführen könnte. Die genaue Höhe wird zum Zeitpunkt des Baus festgelegt.

Windenergieanlagen haben keine Auswirkungen auf Immobilienpreise. In Kommunen mit Windenergieanlagen haben sich die Immobilienpreise nicht anders entwickelt, als in Kommunen ohne Windenergieanlagen.

Genehmigungsverfahren

Das Landratsamt Ortenaukreis hat das Vorhaben am 28. März 2024 genehmigt.

Die Zuwegungsgenehmigung ist nicht Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Standort. Hierfür wird ein isoliertes forstrechtliches Verfahren durchlaufen, wenn Waldbereiche betroffen sind. Der Antrag hierfür wurde am 12.12.2024 beim Landratsamt Offenburg eingereicht. Die Genehmigung zur Waldumwandlung wurde am 07.03.2025 auch durch das Regierungspräsidium Freiburg erteilt.

Anlagentechnik

Vestas ist ein renommierter dänischer Windenergieanlagenhersteller und Weltmarktführer, dessen Windkraftanlagen sich in der Vergangenheit als besonders zuverlässig in Sachen Qualität und Kontinuität erwiesen haben. Die Vestas V-172 ist die neuste Windenergieanlage des Herstellers und eine Weiterentwicklung der bewährten Windenergieanlage Vestas V-162.

In Deutschland wurde die V172-7.2 MW u. a. bereits für diese Projekte ausgewählt:

Windpark Hoßkirch: Dieses Projekt in Baden-Württemberg umfasst sechs Anlagen des Typs mit einer Gesamtleistung von 43 MW. Die Lieferung ist für das zweite Quartal 2025 geplant, mit einer Inbetriebnahme im dritten Quartal 2025.

Repowering-Projekt in Meppen: In Niedersachsen werden neun Anlagen mit einer Gesamtleistung von 65 MW installiert. Die Lieferung soll im vierten Quartal 2025 beginnen, mit einer Inbetriebnahme im ersten Quartal 2026.

Die Anlagen haben eine Nabenhöhe (Turmhöhe) von 175 m, eine Flügellänge von 86 m und damit eine Gesamthöhe von 261 Metern. Es wurden Fotosimulationen im Genehmigungsantrag beigefügt.

Die geplante Lebensdauer der Windkraftanlagen im Windenergieprojekt Hummelsebene beträgt 25 Jahre, basierend auf den technischen Spezifikationen und Standards für moderne Windenergieanlagen.

Am Ende der Lebensdauer der Windkraftanlagen von voraussichtlich 25 Jahren werden diese komplett abgebaut. Beim Rückbau werden alle Bestandteile der Anlage, einschließlich der Fundamente, entfernt, und die Fläche wird renaturiert. Alle Materialien können verwendet werden. Der Abbau und die Renaturierung sind bereits in den Projektkosten eingeplant. Die Kostentragung ist über eine Bürgschaft gegenüber dem Landratsamt abgesichert.

Bei neueren Anlagen, wie für den Windpark Hummelsebene ausgewählt, wird ein schallreduzierter Betriebsmodus gewählt, um potenziell schädliche Umwelteinwirkungen sicher ausschließen zu können. Sobald die Schallwerte an dem geplanten Windenergieanlagentyp ausreichend validiert sind, kann der Betriebsmodus auf Normalzustand geändert werden.

An diesem Standort ist aufgrund der mittleren Höhenlage und der immer seltener auftretenden kalten Winter keine Rotorblattheizung notwendig.

Die Gefahr von Eisabwurf bei Windkraftanlagen ist äußerst selten und wird durch moderne Technik minimiert. Für das Windenergieprojekt Hummelsebene wurde ein Gutachten erstellt, das das Risiko von Eisbildung und Abwurf umfassend analysiert. Faktoren wie Klima, Standortbedingungen und die Nähe zu bewohnten Gebieten wurden dabei berücksichtigt. Dieses Gutachten ist Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Ortenaukreis.

Moderne Sicherheitstechnik wie Sensoren zur Erkennung von Eisbildung sorgt dafür, dass die Windkraftanlagen automatisch abgeschaltet werden, wenn entsprechende Bedingungen vorliegen. Dadurch wird das Risiko für die Umgebung auf ein Minimum reduziert. Mit diesen Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Windkraftanlagen im Projekt Hummelsebene keine Gefährdung darstellen.

Die ausgewählten Anlagen verfügen über eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK), deren Befeuerung nur dann aktiviert wird, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Dies reduziert die Lichtemissionen auf ein Minimum.

Die Windenergieanlagen im Projekt Hummelsebene verfügen über einen modernen und umfassenden Brandschutz, der regelmäßig überprüft wird, um Risiken für Menschen, Umwelt und die Anlagen selbst zu minimieren.

Die Anlagen sind mit Feuermeldern und Temperatursensoren ausgestattet, die Brände frühzeitig erkennen. Die verwendeten Materialien sind schwer entflammbar oder so konzipiert, dass sie im Brandfall möglichst wenig Schadstoffe freisetzen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde der Brandschutz geprüft und genehmigt, einschließlich der technischen Ausstattung und deren Maßnahmen zur Risikominderung. Die entsprechenden Kommunen und Feuerwehren sind eingebunden.

Windmessungen / Windhöffigkeit

Nach dem neuen Windatlas Baden-Württemberg (2019) liegt die mittlere gekappte Windleistungsdichte an den drei Standorten bei 342 W/qm (WEA 1), 361 W/qm (WEA 2) und 373 W/qm (WEA 3).

Für einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb einer Windenergieanlage sollte entsprechend den

Hinweisen der Landesverwaltung eine mittlere jährliche Windleistungsdichte von mindestens 215 W/qm in 160 m Nabenhöhe herrschen.

Die Windhöffigkeit am Standort wurde daher positiv bewertet, da sie deutlich über der vom Umweltministerium geforderten mittleren gekappten Windleistungsdichte liegt.

Es wurde eine einjährige Windmessung am Standort mittels LiDAR (dreidimensionales Laserscanning bis 200 m Höhe) durch ein unabhängiges Gutachterbüro durchgeführt.

Aufbauend auf eine einjährige Windmessung am Standort wurden zwei unabhängige Ertragsgutachten erstellt, die zu einer Ertragsgrundlage von 13 Gigawattstunden pro Jahr und Anlage kommen.

Diese Effekte wurden in einem Turbulenzgutachten untersucht. Es ist von keiner negativen Beeinflussung der Anlagen untereinander auszugehen. Um Schwingungseffekte auszuschließen, werden die Anlagen gezielt nicht in einer Kette, die der Hauptwindrichtung folgt, aufgestellt.

Windenergieanlagen müssen vom Luftsport berücksichtigt werden. Es besteht keine Gefährdung außerhalb des unmittelbaren Umkreises.

Windkraftanlagen und Windparks sind in Luftfahrtkarten eingezeichnet, damit Luftsportler die Standorte kennen und potenziellen Risiken ausweichen können.

Optische Wirkung / Abstand

Die Abstände zu Wohngebäuden liegen über dem gesetzlichen Mindestwert. Darüber hinaus werden alle immissionsschutzrechtlichen Vorgaben für diese Wohnhäuser eingehalten.

Die optisch bedrängende Wirkung wurde in einem Gutachten untersucht. Innerhalb eines Radius 522 m (zweifache Anlagenhöhe) befinden sich keine Häuser.

In einem Abstand des zwei- bis dreifachen der Anlagenhöhe befinden sich Wohngebäude, bei denen rechtlich und nach einer gutachterlichen Bewertung von keiner optisch bedrängenden Wirkung auszugehen ist. Das gegenseitige Rücksichtnahmegebot wird demnach berücksichtigt, da es zwischen Hauptsichtachse und Blickrichtung zur Anlage deutliche Abweichungen gibt bzw. bestehende oder zu ergänzende Pflanzbestände für einen Sichtschutz sorgen.

Das Genehmigungsverfahren wird nach den in Deutschland geltenden Bestimmungen durchgeführt.

Auf Grundlage der gutachtlichen Bewertung besteht kein Anlass für einen Sichtschutz.

Es gibt keine Umsatzeinbrüche in Tourismus-Regionen aufgrund des Ausbaus der Windkraft. Erfahrungen aus dem Ortenaukreis zeigen, dass der Tourismus auch in Gebieten mit Windkraftanlagen weiterhin floriert. Die Hummelsebene bietet somit die Möglichkeit, erneuerbare Energien zu fördern, ohne die touristische Anziehungskraft der Region zu beeinträchtigen.

Schall

Für die Windenergieanlagen in der Hummelsebene sind weder durch Infraschall noch durch hörbaren Schall negative Auswirkungen auf Menschen oder die Umwelt zu erwarten. Der erzeugte Infraschall bleibt weit unter der Wahrnehmungsschwelle, und die Einhaltung der strengen gesetzlichen Schallgrenzwerte gewährleistet, dass auch die hörbaren Geräusche keine Beeinträchtigung darstellen.

Für das Windenergieprojekt Hummelsebene erfolgt die Schallbewertung nicht direkt am Prototyp, sondern durch ein umfassendes Schallgutachten, das im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt Ortenaukreis geprüft wurde. Die Ergebnisse garantieren, dass die gesetzlichen Schallgrenzwerte eingehalten werden.

Immissionsschutzrechtliche Prüfverfahren basieren grundsätzlich auf technischen Vorgaben, nicht direkt auf lokal und im Einzelfall gemessenen Werten. Damit sollen Zufallsabweichungen bestmöglich ausgeschlossen werden. Die Herstellerwerte werden durch Messwerte verifiziert.

Umwelt und Natur

Die Auswirkungen des Windenergieprojekts Hummelsebene auf Tiere und deren Lebensräume werden durch umfassende Gutachten und kontinuierliches Monitoring überwacht. Bereits in der Planungsphase wurden umfassende Untersuchungen durchgeführt, um sensible Lebensräume und geschützte Arten zu identifizieren. Darauf basierend wurden Maßnahmen entwickelt, um Eingriffe zu minimieren. Dazu zählen festgelegte Abstände zu Brut- und Nistplätzen, Abschaltautomatiken bei starkem Vogelflug oder Fledermausaktivität und die Anpassung der Bauzeiten an die Brut- und Fortpflanzungszeiten. Nach der Inbetriebnahme werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Schutzmaßnahmen wirksam bleiben und gegebenenfalls angepasst werden können.

Die bestehenden Forstwege werden für die Schwertransporte temporär ausgebaut. Insgesamt muss für die Zuwegung und Bauflächen ca. 3 ha Baumbestand gefällt werden, von denen 1 ha nur temporär gerodet und an Ort und Stelle wieder rekultiviert wird. Insgesamt werden durch den Bestandsumbau etwa 30% mehr Bäume klima- und artgerecht aufgeforstet als gerodet. Siehe hierzu auch einen Beitrag im Blog der Stadtwerke Oberkirch.

Für das Windenergieprojekt Hummelsebene besteht keine Gefährdung für Menschen, Natur oder Bauwerke durch den Transport und Aufbau der Anlagen. Die Planung und Umsetzung erfolgt unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsstandards. Temporäre Eingriffe, etwa durch notwendige Anpassungen an Straßen oder Forstwegen, werden vollständig ausgeglichen, sodass die Region sowohl ökologisch als auch infrastrukturell geschützt bleibt.

Die Tragfähigkeit und Lichtraumprofile wurden von Fachbüros geprüft.

Für alle Schäden, die im Rahmen der Zuwegung, des Transports der Bauteile oder des Baus der Windenergieanlagen entstehen, haftet der Bauherr. In diesem Fall ist das die Betreiberfirma Windpark Hummelsebene GmbH & Co. KG.

Im Projekt Hummelsebene wurden die Auswirkungen auf den Wald umweltfachlich umfassend berücksichtigt. Durch eine bewusste Standortwahl und Ausgleichsmaßnahmen wird sichergestellt, dass die Eingriffe in den Wald auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben. Die langfristigen Vorteile der Windkraft als emissionsfreie Energiequelle überwiegen die temporären Eingriffe in die Natur, die durch das Projekt entstehen.

Für nähere Infos zur Waldumwandlungen in einem Blog der Stadtwerke Oberkirch. Link

Im Rahmen des Windenergieprojekts Hummelsebene wurden die Eingriffe in den Wald und den Boden umfassend bewertet. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den Auswirkungen durch Verdichtungen, die beim Bau von Fundamenten, Kranstellflächen und Zuwegungen auftreten können. Um die Eingriffe möglichst gering zu halten, werden spezifische Bodenschutzmaßnahmen ergriffen. Dazu gehört unter anderem die fachgerechte Lagerung des Oberbodens, der nach Abschluss der Bauarbeiten zur Renaturierung wiederverwendet wird.

In Kombination mit den verpflichtenden Ausgleichsmaßnahmen wird gewährleistet, dass die ökologischen Auswirkungen des Projekts kompensiert werden.

Trocknungseffekte durch Windkraftanlagen sind laut wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht zu erwarten. Studien zeigen, dass Windkraftanlagen keine signifikanten Auswirkungen auf die Feuchtigkeitsverhältnisse im Boden oder in der Umgebung haben. Der Betrieb der Anlagen führt weder zu einer Austrocknung von Wäldern noch von landwirtschaftlich genutzten Flächen wie Weinbergen. Im Gegenteil: Windräder wirken der Austrocknung durch die Klimaveränderung entgegen.

Die Einhaltung der maximalen Flächeninanspruchnahme von 3 ha für bauliche Anlagen wird durch klare Vorgaben im Genehmigungsverfahren und eine umfassende behördliche Kontrolle (biologische Baubegleitung) durch das Landratsamt Offenburg sichergestellt. Die genehmigten Flächen, die für den Bau von Fundament, Kranstellflächen, Zuwegungen und anderen baulichen Anlagen benötigt werden, sind im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens exakt definiert worden. Hinzu kommt, dass 1 ha nur temporär gerodet und an Ort und Stelle wieder rekultiviert wird. Insgesamt werden durch den Bestandsumbau des Waldes etwa 30% mehr Bäume klima- und artgerecht aufgeforstet als gerodet. Siehe hierzu auch einen Beitrag im Blog der Stadtwerke Oberkirch.

Der Artenschutz wird durch das immisionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bereits eingefordert und garantiert.

An diesem Standort tritt keine signifikante Erhöhung des Verletzungs- und Tötungsrisikos ein. Ein entsprechendes Gutachten hat zudem keine negativen Auswirkungen auf Flugkorridore oder regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate für windkraftsensible Tierarten festgestellt. Abschreckeinrichtungen sind daher nicht notwendig. Siehe hierzu auch ein Interview mit dem BUND Renchtal im Projektblog der Stadtwerke Oberkirch. Link.

Ja, die Auswirkungen des Windenergieprojekts Hummelsebene auf Biotope, Umweltbelange und Gewässer wurden im Rahmen eines umfassenden Umweltprüfverfahrens sorgfältig untersucht und bewertet. Diese Prüfung ist Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, bei dem alle relevanten ökologischen Aspekte des Projekts betrachtet wurden.

Für das Windenergieprojekt Hummelsebene wurden die möglichen Auswirkungen auf Wasserquellen, unterirdische Wasserflüsse, Stollen und Gruben sorgfältig untersucht. Im Baubereich befinden sich keine Wasserquellen, Stollen oder Gruben.

Die Ergebnisse zeigen, dass keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Der Grundwasserschutz bleibt gewährleistet, da die Tiefbauarbeiten oberflächlich erfolgen und keine sensiblen Wasserressourcen im Baugebiet liegen.

Windkraft hat keine negativen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe, weder auf deren Betrieb noch auf die Qualität von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Selbst in unmittelbarer Nähe zu den Windkraftanlagen kann die Bewirtschaftung von Flächen wie Obst- und Weinbau problemlos fortgeführt werden.

Regionale Stromnutzung

Ja, die Stadtwerke Oberkirch setzen bereits heute auf Batteriespeicher und planen, diese Kapazitäten in den kommenden Jahren deutlich auszubauen, um die regionale Stromerzeugung noch effizienter zu nutzen und die Versorgungssicherheit hoch zu halten. Insbesondere die Kombination mit der Windenergie im Projekt Hummelsebene ermöglicht diese Entwicklung. Der Einsatz von “Power to Heat”- und “Power to Gas”-Technologien unterstreichen das Engagement, erneuerbare Energien effizient zu nutzen und die regionale CO₂-neutrale Versorgung langfristig zu sichern.

Mit dem Windpark Hummelsebene wird ein bedeutender Schritt in Richtung autarke Stromversorgung für die Gemeinden Oberkirch und Durbach umgesetzt. Der vor Ort erzeugte CO₂-freie Strom deckt den Verbrauch aller Haushalte ab, reduziert die Abhängigkeit von externer Stromversorgung und fördert die Nachhaltigkeit in der Region.

Die Stromversorgung der Region wird durch den Verbund aus lokalen Erzeugungsanlagen, wie dem Windpark Hummelsebene, und einer leistungsstarken regionalen und überregionalen Netzinfrastruktur sichergestellt. Diese Kombination erlaubt eine flexible und zuverlässige Versorgung, selbst bei wechselnden Wetterbedingungen, und unterstützt die Region auf dem Weg zu einer nachhaltigen und stabilen Energiezukunft.

In Deutschland wird bereits jetzt über 25 % des Stroms aus Windenergie und über 50% aus allen Erneuerbaren Energien erzeugt. Die Zeiten mit netzbedingten Stromausfällen in Deutschland sinken seit Jahren kontinuierlich.

Mit der Inbetriebnahme der Windkraftanlagen profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einem günstigen Ökostromtarif, der durch die regional erzeugte Energie ermöglicht wird. Dies stärkt die regionale Energieunabhängigkeit, senkt die Stromkosten und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Entwicklung der Region.