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Nachfolgend eine Übersicht der Satzungen der Stadt Oberkirch
Das hier hinterlegte Ortsrecht verfügt über keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne von § 1 II DVO GemO. Daher stellt die hier vorgenommene Veröffentlichung keine rechtswirksame öffentliche Bekanntmachung dar. Die Veröffentlichung hat nur einen informatorischen Charakter.
Es wird um entsprechende Beachtung gebeten.
Stadtverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Bürgerbüro:
Montag und Dienstag
08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Bitte beachten:
Einschränkung wegen Coronavirus'
Für den Besuch von Dienststellen der Stadt Oberkirch ist ab Montag, 4. April 2022, kein 3G-Nachweis mehr nötig.
Für die Zeit des Besuches werden Personen ab 18 Jahren gebeten mindestens eine medizinische Maske zu tragen.