Lärmaktionsplan 4. Stufe

In der Sitzung vom 20. Oktober 2025 hat der Gemeinderat der Stadt Oberkirch den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beraten und beschlossen.

Der Lärmaktionsplan dient dazu, Lärmbelastungen zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms festzulegen. Ziel ist es, die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verbessern. Grundlage der Planung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), die Städte und Gemeinden verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Aktionspläne zu entwickeln.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden insbesondere Lärmquellen des Straßenverkehrs untersucht. Auf Basis dieser Analysen enthält der Plan Maßnahmen zur Lärmminderung.

Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Dateien herunterladen:

Bekanntmachung Inkrafttreten

Lärmaktionsplan mit Anlagen