Lärmaktionsplan 4. Stufe
In der Sitzung vom 20. Oktober 2025 hat der Gemeinderat der Stadt Oberkirch den Lärmaktionsplan der Stufe 4 beraten und beschlossen.
Der Lärmaktionsplan dient dazu, Lärmbelastungen zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärms festzulegen. Ziel ist es, die Gesundheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verbessern. Grundlage der Planung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), die Städte und Gemeinden verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Aktionspläne zu entwickeln.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden insbesondere Lärmquellen des Straßenverkehrs untersucht. Auf Basis dieser Analysen enthält der Plan Maßnahmen zur Lärmminderung.
Folgende Unterlagen können Sie als PDF-Dateien herunterladen:
Sprechzeiten
STADTVERWALTUNG
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
BÜRGERBÜRO
Montag und Dienstag
08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
SCHLIEßTAGE 2025
Mi, 24. Dezember 2025 -
Sa, 3. Januar 2026