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Die Stadt Oberkirch ist mit dem Stadtteil Oberkirch ein vom Land Baden-Württemberg anerkannter Ausflugsort. Nach § 7 des Gesetzes über die Ladenöffnung dürfen im Stadtteil Oberkirch demnach bestimmte Waren an insgesamt 40 Sonn- und Feiertagen bis zur Dauer von acht Stunden verkauft werden.
Der Gemeinderat hat auf dieser rechtlichen Basis in seiner Sitzung am 21. März 2022 die "Satzung über den Sonn- und Feiertagsverkauf von Waren" beschlossen.
Es handelt sich um ein Öffnungsangebot, das einige oder alle erlaubten Sonn- und Feiertage umfassen darf (siehe erlaubte Waren, mögliche Öffnungstage und Anzeige der Öffnungsabsicht).
Die erlaubten Waren sind im Ladenöffnungsgesetz vorgeschrieben und entsprechend in die Satzung der Stadt Oberkirch aufgenommen.
Folgende Waren dürfen verkauft werden:
Die Verkaufsstellen müssen diese Waren ausschließlich oder in erheblichem Umfang (mindestens 50% des Warensortiments) führen.
Ein Verkauf darüber hinausgehender Waren ist nicht erlaubt. Über die erlaubten Waren hinausgehende Sortimente müssen für den Kunden sichtbar abgegrenzt oder entfernt werden.
Die Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Tagen jeweils für maximal acht Stunden in der Zeit von 11.00 - 19.00 Uhr geöffnet sein.
Gemäß der Satzung der Stadt Oberkirch dürfen an
die genannten Waren verkauft werden.
Ausgenommen von der Öffnungserlaubnis sind:
Vor der Nutzung der Öffnungsoption muss dies einmalig bei der Stadt Oberkirch angezeigt werden. Ein formloses Schreiben oder eine Mail sind ausreichend.
Eine Festlegung, ob an allen oder nur an einzelnen freigegebenen Sonn- und Feiertagen geöffnet werden soll, ist nicht notwendig.
Mit der nach Prüfung versandten Öffnungserlaubnis durch die Stadt Oberkirch, ergeht die Berechtigung, an allen freigegebenen Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Die Auswahl der Tage liegt beim Gewerbetreibenden und ist nicht mehr anzeigepflichtig.
Ansprechpartner:
Wirtschaftsförderung
Nadine Klasen
Telefon: 07802 82-250
Mail: nadine.klasen(@)oberkirch.de
Sachgebiet Ordnung
Linda Harter
Telefon: 07802 82-154
Mail: linda.harter(@)oberkirch.de
Im Jahr 2023 dürfen folgende Sonn- und Feiertage nach den oben genannten Bestimmungen geöffnet werden:
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
Advent
Im Jahr 2024 dürfen folgende Sonn- und Feiertage nach den oben genannten Bestimmungen geöffnet werden:
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
Advent
Stadtverwaltung Oberkirch
Nadine Klasen
Wirtschaftsförderung
Tel.: 07802 82-250
Fax: 07802 82-625
Mobil: 0162 99 82 106
nadine.klasen@oberkirch.de
Büro:
Hauptstraße 32
77704 Oberkirch
Postanschrift:
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch