K 5305 - Neubau der Ortsumfahrung Zusenhofen/Nußbach mit Anlage eines gemeinsamen Rad- und Gehweges

Planung – Stand 27. Juli 2020

Der Gemeinderat der Stadt Oberkirch hat in seiner Sitzung vom 27.07.2020 die fortgeschriebene Planung zum Bau einer Ortsumfahrung von Nußbach und Zusenhofen durch den Ortenaukreis vorgestellt bekommen. Die Planung wird im unten stehenden Text erläutert. Als zusätzliche Information sind die Entwurfspläne des Landkreises ergänzend hinterlegt. Die hier erfolgte Bekanntmachung der Planung dient rein informellen Zwecken. Eine förmliche Offenlage der Planung findet noch zu einem späteren Zeitpunkt statt. Im Rahmen der Offenlage können dann Bürger Stellung zur Planung beziehen.

Die Planung des Ortenaukreises zum Neubau einer Umfahrung von Nußbach und Zusenhofen wurde in mehreren Sitzungen der kommunalen Gremien der Stadt Oberkirch im Juni und Juli 2020 vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Planung in seiner Sitzung am 27. Juli 2020 grundsätzlich zugestimmt.

Die Planung umfasst den Neubau der Umfahrung der beiden Ortsteile Nußbach und Zusenhofen der Stadt Oberkirch als Kreisstraße (K 5305 neu) sowie die Anbindung mehrerer Ortsstraßen, um die Gemeinden Nußbach und Zusenhofen an die neue Ortsumfahrung anzubinden.

Übersichtslageplan K5305 -neu-

Neben der geplanten Ortsumfahrung beinhaltet die Maßnahme fünf neu geplante Knotenpunkte und den Rückbau der bestehenden Anbindung von Zusenhofen. Die vorhandene Anbindung (Rampe) der bestehenden K 5305 an die B 28 wird mit der Realisierung des Projektes zurückgebaut. Parallel zur geplanten Ortsumgehungsstraße soll auf der westlichen Seite eine gemeinsame Rad- und Gehwegführung realisiert sowie Ergänzungen und Änderungen bei Wirtschaftswegen vorgenommen werden.

Die Ortschaft Nußbach wird über die K 5369 und über Straße in der Au (Gewerbegebiet „Au“) an die neue K 5305 östlich des Ortes angeschlossen. Zusenhofen erhält über die Verlängerung der Straße „Am Wiesenbach“ (Gewerbegebiet) eine Anbindung an die neue Kreisstraße sowie einer geplanten Einmündung im Bereich der K 5304 zwischen Zusenhofen und Stadelhofen. Die Verbindung zwischen Zusenhofen und Nußbach wird zur Gemeindestraße abgestuft. Die neuen Knotenpunkte werden als plangleiche Einmündungen oder Kreuzungen geplant. Eine Signalisierung der Knotenpunkte ist nicht notwendig.

Lageplan Anbindung Nußbach
Achse 200 "K5305 Süd" Höhenplan
Achse 300 "In der Au" Höhenplan
Straßenquerschnitt "K5305" und "In der Au" Achse 200/500 und 300

Der Anschluss an die B 28 soll als Kreisverkehr mit vier Bypässen realisiert werden. Die Festlegung der Knotenpunktsform für den Anschluss an die B 28 wurde in einer vorhergegangenen Untersuchung genauer beurteilt. Ergebnis der Untersuchung war, dass ein Kreisverkehrsplatz die beste Anbindungsvariante an die B 28 darstellt. Das entspricht auch der heutigen Streckencharakteristik der B 28 in Richtung Oberkirch. Dieser Knotenpunktsform wurde auch schon seitens des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zugestimmt, der RE-Entwurf des Kreisverkehrs im Herbst dieses Jahres dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Bundesministerium für Infrastruktur und Verkehr zur Genehmigung vorgelegt.

 

Lageplan Anbindung B28 und Am Wiesenbach
Achse 400 "B28" Höhenplan
Straßenquerschnitt "B28" Achse 400
Achse 500 "K5305 Nord neu 1" Höhenplan
Achse 500 "K5305 Nord neu 2" Höhenplan
Achse 500 "K5305 Nord neu 3" Höhenplan
Straßenquerschnitt "Kreisverkehr B28 - K5305" Achse900
Achse 600 "Am_Wiesenbach" Höhenplan
Straßenquerschnitt "Am Wiesenbach" und "Stadelhofer Str." Achse 600 u. 800
Achse 970 Höhenplan

Wirtschaftswege werden in diesem Bereich außerhalb des Knotenpunktes über die K 5305 neu oder parallel zur Bahnstrecke unter dem geplanten Brückenbauwerk über die Bahn geführt. Im nördlichen Verlauf sind weitere Brückenbauwerke über die Steinstraße und den Stangenbach notwendig.

Lageplan Querung Weisen- und Stangebach
Achse 790 Höhenplan
Straßenquerschnitt Wirtschaftswege

Die neu geplante Ortsumgehungsstraße wird etwa 2,1 km lang. Hinzu kommen die Anschlussbereiche an die klassifizierten Straßen K 5369, K 5304 und B 28 mit insgesamt circa 700 m Länge sowie die zwei Anschlüsse in die jeweiligen Gewerbegebiete von Nußbach und Zusenhofen mit insgesamt rund 400 m Länge.

Lageplan Anbindung an K5304 - Stadelhofer Straße/Ortenaustraße
Achse 800 Höhenplan

Die parallel auszubauenden Rad- und Gehwegführung werden rund 2,2 km lang, schließen an bereits vorhandene Rad- und Gehwege an oder werden an bestehende oder neu auszubauende Wirtschaftswege angebunden. Die B 28 wird mit einer Radwegunterführung unterquert.
Ab dem Ortsteil Nußbach wird die geplante Rad- und Gehwegverbindung bis zur Anbindung an vorhandene Wirtschaftswege entlang der K 5304 durchgehend auf der Westseite der K 5305 neu geführt. Querungen über die K 5305 neu oder einmündende Straßen und Wege werden mit Querungshilfen oder bei ausreichender Sichtweite auch ohne Querungshilfen ermöglicht.

Die Durchgängigkeit von Wirtschaftswegen bzw. die Erschließung von landwirtschaftlichen Grundstücken wird durch die Anpassung im Wirtschaftswegenetz sichergestellt.

Die Stadt Oberkirch arbeitet parallel eine Entwässerungskonzeption für den Gesamtbereich aus, der im Zuge der Neustrukturierung der Gewässer auch die durch die Baumaßnahme betroffenen Oberflächenentwässerungen miteinschließt. Die vorhandenen Gräben werden dabei teilweise verlegt und möglichst im Zuge von Ausgleichsmaßnahmen naturnah gestaltet. Ausgleichsmaßnahmen sollen grundsätzlich möglichst ortsnah realisiert werden. Die Auswirkungen auf den Natur und Umwelt sowie geschützte Arten nach dem Naturschutzrecht befindet sich derzeit noch in Arbeit. Eine erforderliche Bilanzierung der Eingriffe mit notwendigen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt in diesem Zusammenhang.

Planung-Entwässerung

Für die Maßnahme wird eine Genehmigung nach dem Landesstraßengesetz §37 Absatz 2 angestrebt. Es fanden bereits Vorgespräche mit dem Amt für Landwirtschaft sowie betroffenen Interessensverbänden, der DB Netze, der Verkehrsbehörde der Stadt Oberkirch, der Polizei und dem Amt für Umweltschutz statt. Die Gewässerumlegung im Zuge der Entwässerungskonzeption wird seitens der Stadt Oberkirch mit dem Amt für Wasserwirtschaft abgestimmt. Die naturschutzrechtlichen Sachverhalte werden mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt beziehungsweise bedürfen deren Genehmigungen.

Die Aufnahme des Projektes in das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für den Kommunalen Straßenbau (LGVFG-KStB) Programm ist im April 2020 vom Ministerium für Verkehr verkündet worden.

Ab Juli dieses Jahres starten die Grunderwerbsgespräche für den Abschnitt Süd (Nußbach bis B 28). Der Grunderwerb soll zunächst auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.

Die Bauausführung kann unter Voraussetzung aller Zustimmungen, Genehmigungen und erfolgtem Grunderwerb für diesen Abschnitt ab 2021 erfolgen.

Die Gesamtkosten werden auf 16,366 Mio. Euro geschätzt. Davon entfallen 13,773 Mio. Euro auf Bau- und 1,193 Mio. Euro auf Grunderwerbs- und Vermessungskosten. Die Planung wird mit 1,4 Mio. Euro veranschlagt.

Der Bund beteiligt sich mit Kosten in Höhe von 50 Prozent einer fiktiv gerechneten Lichtsignalanlage an der bestehenden Anschlussstelle an die B 28, in etwa 100.000,- Euro. Der LGVFG – Anteil beträgt rund 60 Prozent (50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten sowie Planungskosten in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Investitionskosten).
Die Stadt Oberkirch übernimmt die Kosten für die Erschließungsstraßen aus den Gewerbegebieten der Ortsteile Zusenhofen und Nußbach (Anschluss Am Wiesenbach und Müllener Straße) sowie die ggf. seitens der Stadt gewünschte Rad- und Gehwegunterführung unter der Brücke über den Stangenbach. Die Planungskosten teilen sich die Stadt Oberkirch und der Ortenaukreis zu gleichen Teilen. Die Bau- und GE-Kosten werden nach Berücksichtigung von Zuschuss Bund und LGVFG-Förderung im Verhältnis 40 Prozent Stadt und 60 Prozent Ortenaukreis geteilt.

Vorläufige Kostenanteile:

Bund: 0,1 Mio. Euro
LGVFG: 8,916 Mio. Euro
Ortenaukreis: 4,27 Mio. Euro
Stadt Oberkirch: 3,08 Mio. Euro

Zusätzlich zu den Gesamtbaukosten der Umfahrung sind noch Finanzmittel für die Anpassung des Entwässerungsnetzes bereitzustellen. Der Finanzierungsbedarf wird auf rund 2,65 Mio. Euro geschätzt, wobei endgültige Herstellungskosten erst nach Abschluss der Planungen genannt werden können