Die Stadt Oberkirch ist nach dem Wassergesetz von Baden-Württemberg Träger der Unterhaltungslast an Gewässern zweiter Ordnung.

Zur Gewässerunterhaltung gehören unter anderem:

  • die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
  • die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer   standortgerechten Ufervegetation
  • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen
  • die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht.

Die folgende Karte zeigt das Gewässernetz der Gewässer zweiter Ordnung im Gebiet von Oberkirch.