Bürgerentscheid „Windpark Schwend”
Über die Frage der Verpachtung von kommunalen Flächen an die Fa. Koehler Renewable Energy GmbH im Waldgebiet auf der Schwend zur Errichtung von Windenergieanlagen wurde ein Bürgerbegehren initiiert. Mit dem Bürgerentscheid, den der Gemeinderat der Stadt Oberkirch in seiner Sitzung am 28. April 2025 formal für zulässig erklärt hat, wird das Ziel verfolgt, den Beschluss des Gemeinderats vom 27. Januar 2025 über die Verpachtung der Flächen aufzuheben.
Die im Bürgerbegehren gestellte Frage lautet: „Sind Sie gegen die Verpachtung kommunaler Flächen im Waldgebiet auf der Schwend zur Errichtung von Windenergieanlagen?“.
Der Bürgerentscheid muss innerhalb von vier Monaten nach der Beschlussfähigkeit über die Zulassung stattfinden. Der Gemeinderat hat als Termin Sonntag, 20. Juli 2025 festgelegt.
In Baden-Württemberg sind bei einem Bürgerentscheid folgende Personen wahlberechtigt:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Wohnsitz: Seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde gemeldet
- Staatsangehörigkeit: Deutsche oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
Ein Bürgerentscheid ist gültig, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die gestellte Frage beantwortet und diese Mehrheit mindestens 20 % der Wahlberechtigten der Gemeinde entspricht.
Anmeldung zur Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Eine Registrierung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für den Bürgerentscheid am 20. Juli 2025 ist über das folgende Anmeldeformular möglich.
Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie als Wahlhelfer wahlberechtigt sind und somit das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Ihrem Hauptsitz in Oberkirch gemeldet sind und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Ihre Aufgabe als Wahlhelfer ist es unter anderem, im Wahllokal Stimmzettel auszugeben, die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis zu überprüfen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln. Insgesamt werden für jeden der 12 Wahlbezirke sechs Personen benötigt. Weitere Personen sind zudem im Briefwahlausschuss tätig.
Der Dienst im Wahllokal wird in Halbtagesschichten von 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr eingeteilt. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr versammelt sich der gesamte Wahlvorstand aus beiden Schichten. Die Helferinnen und Helfer für die Auswertung der Briefwahl sind ab 15:00 Uhr eingeteilt.
Für die Unterstützung im Wahlvorstand gewährt die Stadt Oberkirch je nach zeitlicher Inanspruchnahme eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese kann auf der städtischen Homepage unter www.oberkirch.de/satzungen in der Rubrik „Sonstige“ eingesehen werden.
Wahllokal-Finder
Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Hier empfiehlt sich vor dem Urnengang ein kurzer Blick, um festzustellen, wo die Stimme abgegeben werden kann. Über folgenden Linkkönnen Wählerinnen und Wähler nach ihrem zugeteilten Wahllokal suchen. Die Zuteilung erfolgt über den Straßennamen der Wohnadresse.
Für die Stimmabgabe beim Bürgerentscheid gibt es wie bei der Bundestagswahl in der Kernstadt vier Urnenwahllokale:
- das Foyer der Erwin-Braun-Halle (Stadtmitte und Fernach)
- Kindergarten „Sr. Giovanna“ (Gaisbach, Hilsen, Bühnd und östliche Kernstadt)
- Forum Hans-Furler-Gymnasium (Oberdorf Ost und West mit Butschbach-Hesselbach)
- die Schreinerei des städtischen Bauhofs (Krautschollen, Wolfhag und westliche Kernstadt)
In den Ortschaften kann die Stimme in folgenden Wahllokalen abgegeben werden:
- Kastelberghalle Ringelbach
- Gemeindehalle Tiergarten
- Klingelberghalle Haslach
- Renchtalhalle Stadelhofen
- Freiwaldhalle Zusenhofen
- Pfarrheim „St. Marien“ Nußbach
- Rebberghalle Bottenau
- Mooswaldhalle Ödsbach
Briefwahl beantragen
Folgende Möglichkeiten stehen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung:
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines über den untenstehenden Link an. Beim Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Internetwahlschein ist ab 17. Juni bis 17. Juli 2025, 12:00 Uhr aktiviert und kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Wenden Sie sich für diesen Vorgang bitte an das städtische Wahlamt, Tel.: 07802 82-110, E-Mail: wahlen(@)oberkirch.de