Landtagswahl

Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zu dieser bevorstehenden Landtagswahl.

Bei der Landtagswahl dürfen nach § 7 Abs. 1 Landeswahlgesetz (LWG) alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nach der letzten Landtagswahl 2021 sind die Vorschriften für die Durchführung der Wahl in wesentlichen Punkten geändert worden. Insbesondere die Einführung des Zwei-Stimmen-Wahlrechts wie bei der Bundestagswahl bringt den Wählenden neue Optionen. Außerdem wurde das Wahlalter auf 16 Jahre abgesenkt.

Der Landtag von Baden-Württemberg wird in der Regel alle fünf Jahre gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler haben nach dem Wahlsystem künftig zwei Stimmen:

· Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wählerinnen und Wähler, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Landtag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Stuttgart geht.

· Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wählende für die Landesliste einer Partei ab.

Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme.

Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie als Wahlhelfer wahlberechtigt sind und somit das 16. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Ihre Aufgabe als Wahlhelfer ist es unter anderem, im Wahllokal Stimmzettel auszugeben, die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis zu überprüfen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln. Insgesamt werden für jeden Wahlbezirk während des Tages sechs Personen benötigt, in der Kernstadt werden für die Auszählung ab 18:00 Uhr zusätzliche Hilfskräfte benötigt.

Weitere Personen sind zudem im Briefwahlausschuss tätig.

Der Dienst im Wahllokal wird in Halbtagesschichten von 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr eingeteilt. Die Helferinnen und Helfer für die Auswertung der Briefwahl sind ab 15:00 Uhr eingeteilt, ab 18:00 Uhr ermitteln alle Wahlhelfenden in ihren jeweiligen Wahlbezirken das Wahlergebnis. In der Kernstadt kommen hier zusätzliche Hilfskräfte zur Auszählung dazu.

Für die Unterstützung im Wahlvorstand gewährt die Stadt Oberkirch je nach zeitlicher Inanspruchnahme eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese kann auf der städtischen Homepage unter www.oberkirch.de/satzungen in der Rubrik „Sonstige“ eingesehen werden.

Wahllokale

Im Vorfeld der Landtagswahl wurden die Wahlbezirkszuschnitte in der Kernstadt Oberkirch neu geordnet. Statt bisher acht gibt es künftig nur noch vier Urnenwahllokale. Hierfür wurden benachbarte Wahlbezirke zusammengelegt.

Dies hat zur Folge, dass ein Teil der Wählerinnen und Wähler in der Kernstadt von nun an ein anderes Wahllokal als ihr bisheriges „Stamm-Wahllokal“ aufsuchen müssen. In den Ortschaften bleibt es bei den gewohnten Wahllokalen.

Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Hier empfiehlt sich vor dem Urnengang ein kurzer Blick, um festzustellen, wo die Stimme abgegeben werden kann.

Wahllokal Kindergarten „Sr. Giovanna“, Krautschollenweg 13

(bisherige Wahlbezirke 102 Gaisbach/Hilsen/Bühnd und 107 Krautschollen/Wolfhag)

Wahllokal Mediathek, Hauptstraße 12

(bisherige Wahlbezirke 101 Stadtmitte und 103 Östliche Kernstadt)

Wahllokal Hans-Furler-Gymnasium Forum, Butschbacher Straße 48 b

(bisherige Wahlbezirke 104 Oberdorf Ost mit Hesselbach und 105 Oberdorf West mit Butschbach)

Wahllokal Baubetriebshof Oberkirch, Appenweierer Straße 54 c

(bisherige Wahlbezirke 106 Fernach und 108 Westliche Kernstadt)

Briefwahl beantragen

Folgende Möglichkeiten stehen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung:

Beantragung per Link:

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines über den untenstehenden Link an. Beim Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Hier geht's direkt zum Briefwahlantrag!

Beantragung über QR-Code:

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Formlose Beantragung:

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Wenden Sie sich für diesen Vorgang bitte an das städtische Wahlamt, Tel.: 07802 82-110, E-Mail: wahlen(@)oberkirch.de