Hochwassergefahrenkarte

öffentliche Bekantmachung Hochwassergefahrenkarten

Bürger können Hochwassergefahrenkarten einsehen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die für Acher und Rench angefertigten Hochwassergefahrenkarten mit den Überschwemmungsgebieten einsehen. Einsicht beim Amt für „Wasserwirtschaft und Bodenschutz“ des Ortenaukreises in Offenburg, vor Ort in Oberkirch im Fachbereich „Planen und Bauen“ des Rathauses, oder bequem von zu Hause aus über das Internet.

In den Hochwassergefahrenkarten sind unter anderem die Überschwemmungsgebiete im Innen- und Außenbereich dargestellt, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis eines oberirdischen Fließgewässers überflutet werden.

Die Hochwassergefahrenkarten können auch bei der Gemeinde für das jeweilige Gemeindegebiet und beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

Im Internet stehen diese unter hochwasserbw.de -> Interaktive Karten bereit.

Über die Hochwasserrisikomanagement-Abfrage in diesem Onlinekartendienst des Landes können beispielsweise Überflutungs-Jährlichkeiten und -tiefen punktgenau abgefragt werden.

Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für Grundstücke in Überschwemmungsgebieten hat der Gesetzgeber im Wasserhaushaltsgesetz bestimmte Restriktionen bei der Nutzung festgelegt. Unter anderem ist das Errichten und Erweitern baulicher Anlagen, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche oder das nicht nur kurzfristige Lagern von Gegenständen, die den Abfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, verboten. Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten darüber hinaus die Anforderungen nach der Verordnung zu Anlagen wassergefährdende Stoffe.

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, falls die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Weitere Informationen hierzu findet sich auf unserer Seite Bauen in Überschwemmungsgebieten.