Bauen in Überschwemmungsgebieten

Das Stadtbauamt informiert:
Mit der zurückliegenden Novelle des Landeswassergesetzes Baden-Württemberg zum 1. Januar 2014 wurden Restriktionen für die Errichtung von baulichen Anlagen in Überschwemmungsgebieten und für die Ausweisung von neuen Baugebieten rechtsverbindlich gesetzt. Insbesondere ist die Errichtung von Wohngebäuden zunächst grundsätzlich verboten und kann nur ausnahmsweise bei Vorliegen mehrerer Ausnahmetatbestände zugelassen werden.
Überschwemmungsgebiete sind die räumlichen Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Diese Flächen sind in den sogenannten Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Die Hochwassergefahrenkarten werden durch das Land Baden-Württemberg erstellt und gelten mit ihrer Veröffentlichung. Derzeit liegen Entwürfe der Hochwassergefahrenkarten vor und müssen noch vor der abschließenden Freigabe von verschiedenen Instanzen überprüft werden. Die Baurechtsbehörden sind jedoch angehalten, die Erkenntnisse aus den im Entwurf vorliegenden Hochwassergefahrenkarten bei den laufenden Genehmigungsverfahren bereits jetzt schon zu berücksichtigen.

Ausnahmen vom Bauverbot können zugelassen werden, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und der Verlust von verlorengehendem Rückhalteraum ausgeglichen wird. Der Hochwasserstand und der Hochwasserabfluss dürfen ebenso wenig wie bestehende Hochwasserschutzmaßnahmen beeinträchtigt werden. Darüber hinaus ist in Überschwemmungsgebieten hochwasserangepasst zu bauen.Nachfolgend stehen zwei Merkblätter des Amtes für Wasserwirtschaft und Bodenschutz zum Herunterladen bereit.