Abwasserbeseitigung

Entsorgung der verschiedenen Abwasserarten

Schmutzwasser
Schmutzwassergebühren müssen gezahlt werden, wenn ein Grundstück an das öffentliche Schmutzwasserkanalnetz angeschlossen ist. Die Gebühr wird anhand des Frischwassermaßstabs berechnet. Man bezahlt daher in der Regel für die gleiche Menge, die laut Wasserzähler als Frischwasser bezogen wurde, auch Schmutzwassergebühren. Hilfsweise wird für die Gebührenermittlung nach einem Personenmaßstab gerechnet.

Niederschlagswasser
Eine Niederschlagswassergebühr wird erhoben, wenn ein Grundstück am öffentlichen Regenwasserkanalnetz angeschlossen ist.  Diese wird nach qm Fläche, die versiegelt und an das öffentliche Netz angeschlossen ist. Wenn das Regenwasser direkt in ein Gewässer abgeleitet wird oder auf dem Grundstück versickert, muss keine Niederschlagswassergebühr an die Stadt Oberkirch entrichtet werden.

Ermäßigungen bei der Niederschlagswassergebühr sind auch möglich, wenn auf einem Grundstück Regenwasser in einer Zisterne zurückgehalten und für Garten oder Haushalt verwendet wird.

Kleinkläranlagen

Die Betreiber von Kleinkläranlagen müssen die Abwassergebühren in Form von einer Kleineinleiterabgabe bezahlen sowie eine Klärgebühr bei Anlieferung an die Kläranlage entrichten.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein rechtlich unselbständiges nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Oberkirch. Der Eigenbetrieb errichtet, unterhält und betreibt die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Anlagen (Kläranlage, Hauptsammler, Hebewerke, Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation, Grundstücksanschlüsse).

Die Entsorgung des Abwassers in den Ortschaften Haslach, Nußbach, Stadelhofen, Tiergarten (teilweise) und Zusenhofen erfolgt über die Kläranlage des Abwasserzweckverbands „Vorderes Renchtal“ in Renchen. Die Stadt Oberkirch ist Verbandsmitglied. Die Entsorgung des Abwassers der Kernstadt und der übrigen Ortschaften erfolgt über das Klärwerk in Oberkirch.

Abwasserbeiträge

Für Grundstücke, die erstmals an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen werden, ist ein Abwasserbeitrag zu entrichten.

Der Abwasserbeitrag setzt sich aus der Nutzungsfläche für den öffentlichen Abwasserkanal (Kanalbeitrag) und des Klärwerks (Klärbeitrag) zusammen.

Der Abwasserbeitrag umfasst den Anteil für alle öffentlichen Abwasseranlagen bis zur privaten Grundstücksgrenze. Errichtet die Stadt auch Anlagen auf dem Privatgrundstück (insbesondere Hauskontrollschächte), so werden diese mit separatem Kostenersatzbescheid abgerechnet.