Wie kann ich mein Eigentum schützen?

Verhaltenstipps und Ratschläge vor einem Starkregenereignis: Vorsorgemöglichkeiten und Objektschutz

Ist Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück betroffen, können Sie vor einem Starkregenereignis Maßnahmen ergreifen, um Gefahren und Schäden zu reduzieren:

  • Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Elementarschadensversicherung wird empfohlen.
  • Verfolgen Sie regelmäßig aktuelle Hochwasserwarn- und Wettermeldungen.
  • Halten Sie Ihre Dachrinnen und Fallrohre frei, damit Niederschläge ungehindert von Ihrer Immobilie abfließen können.
  • Überprüfen Sie die Nutzung Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie. Zu prüfen ist beispielsweise, ob im Zuge einer Nutzungsanpassung vulnerable Gegenstände (hohe Sachwerte, wichtige Dokumente, ...) aus überflutungsgefährdeten Kellerräumen in andere, höhergelegene Bereiche verlagert werden können. Lagern Sie gesundheits-, wasser- und umweltgefährdende Stoffe (Waschmittel, Altöl, Farben, ...) an einem trockenen und sicheren Ort.
  • Ergänzend ist zu prüfen, ob ein Wassereintritt in die Immobilie durch Objektschutzmaßnahmen verhindert werden kann. Empfohlen werden an dieser Stelle insbesondere passive Systeme (z.B. selbsthebende Systeme, druckdichte Fenster und Türen, Mauern, …), die im Ereignisfall auch ohne zusätzliche Aktivität wirksam sind. Bei aktiven Systemen (z.B. Dammbalkensystemen) besteht das Risiko, dass diese aufgrund von kurzen Vorwarnzeiten gegebenenfalls nicht wirksam zum Einsatz kommen. Eine Abschätzung der zu erwartenden Überflutungstiefen am Objekt lässt sich aus den Starkregengefahrenkarten entnehmen.
  • Grundvoraussetzung für den Überflutungsschutz eines an das Kanalnetz angeschlossenen Objekts ist eine funktionsfähige Sicherung gegen Rückstau des Kanalnetzes. Ein solcher Schutz kann z.B. durch eine hydraulische Entkoppelung des Hauses vom Kanalnetz mit Hilfe einer Abwasserhebeanlage oder durch den Einbau einer Rückschlagklappe realisiert werden. Dies entspricht dem Stand der Technik und ist als Pflichtaufgabe jedes Hausbesitzers in §20 (Sicherung gegen Rückstau) der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Oberkirch verankert.

Hinweis: Gemäß § 5 (2) Wasserhaushaltsgesetz ist jede potenziell von Hochwasser betroffene Person im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und des Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen (z.B. Objektschutz) zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.

In der zweiten Jahreshälfte 2024 wird die Stadtverwaltung Oberkirch einen Workshop mit Information zu den unterschiedlichen Möglichkeiten des Objektschutzes für interessierte Bürgerinnen und Bürger anbieten. Der genaue Termin wird frühzeitig auf dieser Website sowie im Rundblick bekanntgegeben.

Ergänzend hierzu finden Sie ab sofort im Downloadbereich Literaturquellen zu den Themen Vorsorge und Objektschutz.

Verhaltenstipps für den Ernstfall während eines Starkregenereignisses

Ist ein Starkregenereignis unmittelbar bevorstehend, können Sie durch Beachtung der nachfolgenden Hinweise möglicherweise Ihr persönliches Schadensrisiko reduzieren.

  • Platzieren Sie bei Bedarf Sandsäcke an Türen und Fenstern.
  • Solange es die Gefährdungslage zulässt, gilt: Bringen Sie Ihr Auto und Wertgegenstände möglichst aus der Gefahrenzone.
  • Droht Gefahr für Leib und Leben, ist dem Personenschutz Vorrang einzuräumen! Sichern Sie für die Personenrettung wichtige Türen. Schon bei niedrigen Fließtiefen kann aufgrund von vorliegenden Wasserdruckverhältnissen das Öffnen von Türen unmöglich werden.
  • Betreten Sie keine überschwemmten Kellerräume oder Tiefgaragen. Elektrische Anlagen können eine besondere Gefahr darstellen!
  • Bei ausgelaufenen Schadstoffen verständigen Sie die Feuerwehr.
  • Menschenrettung geht vor die Erhaltung von Sachwerten. Generell gilt: keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung. Rufen Sie Hilfe!
  • Verfolgen Sie weiterhin aktuelle Wetter- und Hochwassermeldungen.