Öffentliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung der Stadt Oberkirch Bebauungsplan "Werkstraße, 1. Änderung" in Oberkirch-Kernstadt

Ziele und Zwecke der Planung:

Der Bebauungsplan „Werkstraße“ in der Kernstadt von Oberkirch ist seit 1996 planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Gesamtquartiers zwischen Bahnlinie im Norden, Renchallee im Westen, Rench im Süden und Oberdorfstraße im Osten. Seit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans haben sich die städtebaulichen Rahmenbedingungen im Plangebiet wesentlich verändert. So hat sich die Werkstraße mittlerweile zur bedeutendsten Ost-West-Verbindungsachse in Oberkirch entwickelt und der Kreuzungsbereich zur Renchallee ist ein wichtiger Eingangs- und Orientierungsbereich zur Innenstadt geworden. Aufgrund der guten verkehrlichen und infrastrukturellen Anbindung eignet sich der Standort in besonderem Maße für eine verdichtete, urbane Nutzung. Die bestehenden Festsetzungen werden den heutigen Anforderungen an die Entwicklung dieses städtebaulich bedeutsamen Bereichs nicht mehr gerecht.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist daher die Ausweisung eines urbanen Gebiets auf den bislang unbebauten Grundstücken, um dort eine zeitgemäße Bebauung zu ermöglichen. Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines gemischt genutzten Quartiers geschaffen werden, in dem auf der Erdgeschossebene überwiegend gewerblichen Nutzungen sowie in den Obergeschossen hauptsächlich Wohnnutzung geplant sind.

Freiwillige frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Bebauungsplan „Werkstraße, 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben, wird vorliegend aber freiwillig durchgeführt. Die Vorentwürfe der Planzeichnung und des Textteils des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung (jeweils Stand 06.07.2026) sowie die Entwurfsplanung des Vorhabenträgers (Stand 07.07.2026) werden daher in der Zeit von

Montag, 27.07.2026 bis Montag, 17.08.2026 (jeweils einschließlich)

bei der Stadt Oberkirch, Fachbereich Planen und Bauen, Pavillon Ost, Eisenbahnstraße 1, Eingangsbereich Kellergeschoss, in der Zeit von

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr

(Mittwoch geschlossen)

öffentlich ausgelegt.

Zudem können die genannten Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.oberkirch.de/oeffentliche-auslegung sowie

über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, die Planung zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch an die E-Mail-Adresse stadtplanung(@)oberkirch.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Oberkirch abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Hinweise:

Zur Bearbeitung der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern werden personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift dauerhaft gespeichert. Der Öffentlichkeit werden die vorgebrachten Stellungnahmen nur anonymisiert vorgelegt.

Im beschleunigten Bebauungsplanverfahren findet keine Umweltprüfung statt.

Stellungnahmen zum Bebauungsplan und zu den örtlichen Bauvorschriften sind während der Veröffentlichungsfrist abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.