Flüchtlinge und Asylbewerber/innen

Laut Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."

Sobald ein Flüchtling einen Asylantrag gestellt hat, wird er als Asylbewerber/in bezeichnet. Jedoch nur so lange das Asylverfahren anhält. Während des Asylverfahrens wird dann auch geklärt, ob eine Verfolgung vorliegt. Denn die UNCHR (Flüchtlingshilfe der Vereinten Nationen) sieht eine Verfolgung als ausschlaggebend an, dass die Person internationalen Schutz bedarf.