Bekanntmachung des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Teil-Aufhebung des Wasserschutzgebietes Nr. 220 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Renchener Allmendwald“ (Tiefbrunnen I

und II) des Zweckverbandes Wasserversorgung Vorderes Renchtal auf Gemarkung

Renchen

der Zweckverband Wasserversorgung Vorderes Renchtal beantragt mit Schreiben vom 2. August 2024, eingegangen beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft am 10. Dezember 2024, die Teil-Aufhebung des Wasserschutzgebietes Nr. 220 zum Schutz der im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Renchener Allmendwald” (Tiefbrunnen I und II) des Zweckverbandes Wasserversorgung Vorderes Renchtal auf Gemarkung Renchen. Die Teil-Aufhebung ist aufgrund der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen der Stadt Renchen (Tiefbrunnen 1 und 2) auf Gemarkung Renchen erforderlich. Durch die Neuausweisung des Wasserschutzgebietes Nr. 015 ergeben sich Überschneidungen mit dem bisherigen Wasserschutzgebiet Nr. 220. Da eine Überschneidung mehrerer Wasserschutzgebiete nicht zulässig ist, muss das Wasserschutzgebiet Nr. 220 in den Bereichen der Überschneidung aufgehoben werden. .

Die Antragsfertigung sowie der Verordnungsentwurf für die Teil-Aufhebung des Wasserschutzgebietes Nr. 220 zum Schutz der Wassergewinnungsanlagen im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Renchener Allmendwald” (Tiefbrunnen 1 und 2) des Zweckverbandes Wasserversorgung Vorderes Renchtal auf Gemarkung Renchen liegen für die Dauer eines Monats und zwar

von Montag, dem 01.06.2026 bis einschließlich Dienstag, dem 30.06.2026

bei der Stadt Oberkirch, Fachbereich Planen und Bauen,

Pavillon Ost, Eisenbahnstraße 1, Eingangsbereich Kellergeschoss

während der Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr

zur Einsicht aus.

Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Auslegung am 01.06.2026 auch beim Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg, Zimmer-Nr. 257A eingesehen werden.

Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz, Badstraße 20, 77652 Offenburg, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Das Landratsamt prüft die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen und teilt den Betreffenden das Ergebnis mit.

Wir weisen auf Folgendes hin:

  1. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Bedenken oder Anregungen im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
  2. Für die Fristwahrung ist der Eintrag der Bedenken oder Anregungen beim Landratsamt Ortenaukreis maßgeblich.

Dokumente:

Öffentliche Bekanntmachung

Verordnungsentwurf

Verzeichnis

Erläuterungsbericht

Erläuterungsbericht zur Abschätzung Wasserverbrauch

Hydrogeologisches Abschlussgutachten

Übersichtskarte M 1:25.000

Übersichtskarte Überschneidung Schutzzonen M 1:10.000

Übersichtskarte neue WSG-Abgrenzung M 1:10.000

Lageplan Zone I und II M 1:500

Übersichtslageplan Nord M 1:2.500

Übersichtslageplan Süd M 1:2.500

Übersichtslageplan Vorschlag Abgrenzung WSG M 1:5.000

Bestandspläne, Grundrisse und Schnitt Pumpenhäuschen mit Tiefbrunnen 1 M 1:50

Bestandspläne, Grundriss, Schnitt, Bohrprofil, Ausbauplan Tiefbrunnen 2 M 1:25 / 1:100