Wahlen
Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes die Gemeinderäte und Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 26. Mai 2019 gemeinsam mit der Europawahl statt. Die nächsten Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl finden am 9. Juni 2024 statt.
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse zur Europa- und Kommunalwahl in Oberkirch, werden unter folgendem Link dargestellt.
Hier geht’s zu den Wahlergebnissen.
Die Ergebnisse der Europawahl werden bereits am Wahlabend am 9. Juni abrufbar sein. Die vorläufigen Wahlergebnisse der Kommunalwahl liegen voraussichtlich im Laufe des Montagnachmittags /-abends (10. Juni) vor. Die Seiten werden ständig aktualisiert.
Am Montag, 10. Juni sind die Dienststellen der Stadt- und Ortsverwaltungen auf Grund der umfangreichen Auszählungsarbeiten der Kommunal- und Europawahl geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Briefwahl beantragen
Die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen elektronisch zu beantragen, ist nur bis Dienstag, 4. Juni, 12:00 Uhr möglich. Ab diesem Zeitpunkt kann auf Grund der aktuell längeren Postlaufzeiten eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen nicht mehr sichergestellt werden.
Weiterhin besteht bis Freitag, 7. Juni, 18:00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen und die Unterlagen selbst abzuholen.
Stimmzettel für Kommunalwahl werden vorab versandt
Um Wartezeiten in den Wahllokalen zu vermeiden, ist jede Kommune zum Vorabversand der Stimmzettel gesetzlich verpflichtet. Dies bedeutet, dass alle Wahlberechtigten die entsprechenden Stimmzettel für die Kommunalwahl (Gemeinderat, Kreistag, Ortschaftsrat)nach Hause geschickt bekommen. Es ist daher nicht erforderlich, Briefwahl zu beantragen, um zu Hause in Ruhe seine Stimmzettel ausfüllen zu können. Personen, die dennoch Briefwahl beantragt haben oder dies vorhaben, erhalten davon unabhängig die Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Anmeldung zur Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Am Sonntag, 9. Juni, finden mit der Wahl zum Europäischen Parlament, der Kreistagswahl, der Gemeinderatswahl und acht Ortschaftsratswahlen in der Stadt Oberkirch gleich mehrere Wahlen statt. Die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl stellen stets einen großen organisatorischen Aufwand dar, der nur mit der Unterstützung Ehrenamtlicher möglich ist. Aus diesem Grund sucht die Stadtverwaltung ab sofort Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die entweder in einem der 16 städtischen Urnenwahlbezirke oder in den vier Briefwahlausschüssen aktiv mitwirken möchten.
Eine Registrierung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist über das folgende Anmeldeformular möglich.
Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie als Wahlhelfer wahlberechtigt sind und somit das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Ihrem Hauptsitz in Oberkirch gemeldet sind und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.
Ihre Aufgabe als Wahlhelfer ist es unter anderem, im Wahllokal Stimmzettel auszugeben, die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis zu überprüfen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln. Insgesamt werden für jeden der 16 Wahlbezirke sechs Personen benötigt. Weitere Personen sind zudem im Briefwahlausschuss tätig.
Erstmals verzichtet die Stadtverwaltung in diesem Jahr auf die Ermittlung des Stimmzettelergebnisses der Kommunalwahl am Wahlsonntag, 9. Juni. Ausschließlich die Europawahl wird an diesem Tag ausgezählt. Am Montag. 10. Juni erfolgt dann die Auszählung der Stimmzettel zur Kommunalwahl.
Der Dienst im Wahllokal wird in Halbtagesschichten von 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr eingeteilt. Zur Stimmenauszählung der Europawahl ab 18:00 Uhr versammelt sich der gesamte Wahlvorstand aus beiden Schichten. Die Helferinnen und Helfer für die Auswertung der Briefwahl sind ab 15:00 Uhr eingeteilt.
Zusätzlich werden Freiwillige benötigt, die am Montag, 10. Juni ab 7:30 Uhr bei der Zählung der Stimmen der Kommunalwahl (Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) helfen. Da die Erfassung und Auswertung digital am PC erfolgt, werden für diesen Dienst PC-Kenntnisse vorausgesetzt. Hierfür ist die Teilnahme an einer Schulung erforderlich.
Für die Unterstützung im Wahlvorstand gewährt die Stadt Oberkirch je nach zeitlicher Inanspruchnahme eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese kann auf der städtischen Homepage unter www.oberkirch.de/satzungen in der Rubrik „Sonstige“ eingesehen werden.
Wahlvorschläge einreichen
Die öffentliche Bekanntmachung der Kommunalwahl erfolgte am 2. Februar und ist hier sowie auf der Starseite unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar. Seit Samstag, 3. Februar, können Wahlvorschläge eingereicht werden. Zur Aufstellung von Wahlvorschlägen sind Parteien, mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen und nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen berechtigt.
Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, 28. März 2024, um 18:00 Uhr.
In Oberkirch sind 2024 zu wählen:
- Gemeinderat: 26 Mitglieder
- Ortschaftsrat Ringelbach: 6 Mitglieder
- Ortschaftsrat Bottenau: 8 Mitglieder
- Ortschaftsrat Haslach: 8 Mitglieder
- Ortschaftsrat Tiergarten: 8 Mitglieder
- Ortschaftsrat Nußbach: 10 Mitglieder
- Ortschaftsrat Stadelhofen: 10 Mitglieder
- Ortschaftsrat Zusenhofen: 10 Mitglieder
Die Vordrucke für die Aufstellung der Wahlvorschläge für die Gemeinde- und Ortschaftsratswahl 2024 können kostenlos entweder digital oder in Papierform bei der Stadt Oberkirch angefordert werden. Für Fragen steht Stabsstellenleiterin Nicole Trayer zur Verfügung.