Bundestagswahlen
Der Bundespräsident hat den Termin für die Bundestagswahl auf den 23. Februar 2025 vorverlegt. Auf der folgenden Seite finden Sie alle Informationen zu bevorstehenden Bundestagswahl.
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen.
Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ in der Regel alle vier Jahre gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nach dem Wahlsystem dabei zwei Stimmen.
- Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wählerinnen und Wähler, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
- Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wähler für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.
Verteilung der Sitze: Momentan besteht der Bundestag aus (mindestens) 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages sind jedoch die Zweitstimmen‐Anteile der einzelnen Parteien.
Wahlergebnisse
Am Sonntag, 23. Februar 2025 schließen um 18:00 Uhr die Wahllokale. Anschließend beginnt die Auszählung. Die Schnellmeldungen aus den Oberkircher Wahlräumen können unter folgendem Link abgerufen werden:
Wahllokal-Finder
Am 23. Februar fallen in Oberkirch zwei Termine auf den gleichen Tag. Neben der Bundestagswahl findet auch der große Oberkircher Fasentsumzug statt. Damit beides parallel ablaufen kann, hat die Stadtverwaltung frühzeitig nach Lösungen gesucht, um die Erreichbarkeit der Wahllokale gewährleisten und Störungen der Wahlhandlung durch das Fasentstreiben vermeiden zu können.
Hierfür wurden vier Wahllokale in der Oberkircher Innenstadt vom Netz genommen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Wahllokale im Bürgertreff am Marktplatz, im Kindergarten „St. Raphael“, in der Johann-Wölfflin-Schule und im Ratssaal des Rathauses. Stattdessen wurde für die anstehende Bundestagswahl in der Kernstadt ein Sonderwahlbezirk gebildet, indem jeweils zwei benachbarte Wahlbezirke zusammengelegt wurden. Dies hat zur Folge, dass ein Teil der Wählerinnen und Wähler in der Kernstadt dieses Mal ein anderes Wahllokal als ihr „Stamm-Wahllokal“ aufsuchen müssen. In den Ortschaften bleibt es bei den gewohnten Wahllokalen.
Nur vier Urnenwahllokale in der Kernstadt
Wahllokale in der Kernstadt sind
- das Foyer der Erwin-Braun-Halle (Stadtmitte und Fernach)
- Kindergarten „Sr. Giovanna“ (Gaisbach, Hilsen, Bühnd und östliche Kernstadt)
- Forum Hans-Furler-Gymnasium (Oberdorf Ost und West mit Butschbach-Hesselbach)
- die Schreinerei des städtischen Bauhofs (Krautschollen, Wolfhag und westliche Kernstadt).
Das jeweilige Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Hier empfiehlt sich vor dem Urnengang ein kurzer Blick, um festzustellen, wo die Stimme abgegeben werden kann. Über folgenden Linkkönnen Wählerinnen und Wähler nach ihrem zugeteilten Wahllokal suchen. Die Zuteilung erfolgt über den Straßennamen der Wohnadresse.
Briefwahl beantragen
Folgende Möglichkeiten stehen für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur Verfügung:
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines über den untenstehenden Link an. Beim Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Wenden Sie sich für diesen Vorgang bitte an das städtische Wahlamt, Tel.: 07802 82-110, E-Mail: wahlen(@)oberkirch.de
Anmeldung zur Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Am Sonntag, 23. Februar, finden die vorgezogenen Bundestagswahlen in Deutschland statt. Die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl stellen stets einen großen organisatorischen Aufwand dar, der nur mit der Unterstützung Ehrenamtlicher möglich ist. Aus diesem Grund sucht die Stadtverwaltung ab sofort Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die entweder in einem der städtischen Urnenwahlbezirke oder in den Briefwahlausschüssen aktiv mitwirken möchten.
Dank zahlreicher Rückmeldungen konnten wir bereits alle Wahlhelferstellen für die Bundestagswahl erfolgreich besetzen. Dennoch können Sie sich gerne über folgendes Anmeldeformular auf die Warteliste setzen lassen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie als Wahlhelfer wahlberechtigt sind und somit das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Ihre Aufgabe als Wahlhelfer ist es unter anderem, im Wahllokal Stimmzettel auszugeben, die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis zu überprüfen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln. Insgesamt werden für jeden Wahlbezirk sechs Personen benötigt. Weitere Personen sind zudem im Briefwahlausschuss tätig.
Der Dienst im Wahllokal wird in Halbtagesschichten von 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr eingeteilt. Die Helferinnen und Helfer für die Auswertung der Briefwahl sind ab 15:00 Uhr eingeteilt, ab 18:00 Uhr ermitteln alle Wahlhelfenden in ihren jeweiligen Wahlbezirken das Wahlergebnis.
Für die Unterstützung im Wahlvorstand gewährt die Stadt Oberkirch je nach zeitlicher Inanspruchnahme eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese kann auf der städtischen Homepage unter www.oberkirch.de/satzungen in der Rubrik „Sonstige“ eingesehen werden.