Richtlinie für den Beirat für Natur- und Umweltschutz der Stadt Oberkirch

Der Beirat für Natur- und Umweltschutz hat die Aufgabe, bei Planungen und Maßnahmen, die wesentliche Belange des Natur- und Umweltschutzes berühren, Gemeinderat und Verwaltung zu beraten und zur Förderung des allgemeinen Verständnisses der Ziele und Aufgaben des Natur- und Umweltschutzes beizutragen.

  1. Der Beirat für Natur- und Umweltschutz ist eine Gruppe Oberkircher Bürgerinnen und Bürger, die ohne Ansehen von parteipolitischer Zugehörigkeit und ohne Mandat der Bevölkerung, auf Vorschlag des Oberbürgermeisters vom Gemeinderat auf die Dauer von fünf Jahren bestellt wird. Die Zusammensetzung richtet sich nach umweltpolitischen Aktivitäten und Fachkenntnissen.
     
  2. Der Beirat für Natur- und Umweltschutz ist kein Ausschuss des Gemeinderates und kann deshalb zu den laufenden Themen der Gemeinderatsarbeit kein öffentliches Votum abgeben. Da aber im Vorfeld natur- und umweltschutzrelevanter Entscheidungen mehr Diskussionen erforderlich sind, sollte bei Bedarf ein nichtöffentlicher Teil in die Sitzungen des Beirats eingefügt werden.
     
  3. Der Gemeinderat oder seine Ausschüsse können vor wichtigen natur- und umweltrelevanten Entscheidungen die Meinung des Beirats einholen, wenn dies von mindestens 1/3 der jeweiligen Mitglieder verlangt wird.
     
  4. Im Übrigen wird die Tagesordnung nach den Wünschen der Mitglieder und der Verwaltung zusammengestellt.
     
  5. Natur- und umweltschutzrelevante Themen sollen frühzeitig zur Vorlage und Diskussion im Beirat für Natur- und Umweltschutz erfasst werden. Dabei sollen vor allem die mittelfristige Haushaltsplanung und langfristige Investitionsplanungen beachtet werden.
     
  6. Mitglieder des Beirates für Natur- und Umweltschutz können zu den Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse, zur Erläuterung einzelner Themen, hinzugezogen werden.
     
  7. Die Zahl der Beiratsmitglieder soll die jeweilige Zahl der Gemeinderäte nicht übersteigen. Die Gemeinderatsfraktionen sind durch mindestens je ein Mitglied vertreten. Durch die Mitglieder sollen nach Möglichkeit folgende Bereiche abgedeckt werden
     
    • Natur- und Umweltschutz
       
    • Land- und Forstwirtschaft
       
    • Wasserwirtschaft
       
    • Medizin
       
    • Schulwesen
       
    • Wirtschaft
       
    • Bauwesen
       
    • Jagd und Fischerei
       
    • Energiewirtschaft
       
    • Verkehr
       
  8. Der Beirat tagt mindestens drei Mal im Jahr. Zielsetzung ist eine Sitzung pro Quartal. Zusätzliche Exkursionen sind willkommen.
     
  9. Bedarfsweise werden Projektgruppen aus dem Beirat für Natur- und Umweltschutz gegründet. Diese sollen dann regelmäßig im Beirat berichten.
     
  10. Den Vorsitz führt der Bürgermeister oder sein Vertreter, der Stadtbaumeister.
     
  11. Bei rechtzeitiger Nennung der Themen kann der Vorsitzende sachkundige Referenten zur Information in den Beirat für Natur- und Umweltschutz einladen.
     
  12. Die Geschäftsstelle des Beirats für Natur- und Umweltschutz ist beim Umweltbeauftragten eingerichtet.
    Die Tätigkeit der Geschäftsstelle erstreckt sich auf:
     
    • Erstellung der Tagesordnung
       
    • Festlegung der Sitzungstermine
       
    • Einladung der Referenten
       
    • Erstellung der Sitzungsprotokolle
       
    • Koordination von Projektgruppen
       
  13. Die Sitzungsprotokolle sollen schnell verteilt werden. Sie werden per E-Mail verteilt; auf ein Gegenzeichnen durch Beiratsmitglieder wird verzichtet. Wer dem Protokoll nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, stimmt zu. Die Protokolle werden den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates, den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses und den Mitgliedern des Beirats für Natur- und Umweltschutz zugestellt.

    Als Anhang zum Protokoll soll eine Erledigungsliste mit Festlegung der Verantwortlichkeiten beigefügt werden. Diese Liste soll zu Beginn der Folgesitzung abgearbeitet werden.