Ausländer/innen
Ausländer
Ausländer ist nach § 2 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz jeder, der nicht Deutscher ist. Nach dem Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist jeder Deutscher, der eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ausländer ist nach § 2 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz jeder, der nicht Deutscher ist. Nach dem Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist jeder Deutscher, der eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.