ELR – Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2021

ERFORDERLICHE  ANTRAGSUNTERLAGEN  ELR  PRIVAT

1. Allgemeines         (Antrag wird durch die Stadt gestellt)

Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnut-zung vorhandener Gebäude und ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken sowie Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldver-besserung) und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken (z.B. Abriss). Mit dieser Strukturförderung soll die Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten und verbessert werden.

2. Benötigte Unterlagen für Antrag

  • Allgemeine Aussagen zum Gebäude (wie Alter, Lage, derzeitige Nutzung, derzeitiger baulicher Zustand, Gebäudetyp mit/ohne landwirtschaftlichen Teil), Eigentümer zum Zeit-punkt der Bewilligung. Baujahr des Gebäudes bis 60er Jahre im Ortskern liegend.
  • Bilder des Gebäudes (Außenansicht, Innenansicht), möglichst digital (jpg-Format) nach Bewilligung der Maßnahme muss der Zustand vorher/nachher dokumentiert werden.
  • Planunterlagen zum Gebäude in Form von bauantragsreifen Unterlagen, aus denen die geplante Umbau-/ Modernisierungsmaßnahmen ersichtlich werden (Grundriss, Ansichten, Schnitt, jeweils mit farbigem Eintrag der Veränderungen); hilfreich ist dabei z.B. die ge-planten Maßnahmen in einen Bestandsplan des Gebäudes einzutragen oder den Umbau-Plan durch einen Architekten oder Handwerker erstellen zu lassen. Bei wohnraumschaffenden Maßnahmen auch Darstellung der neu hinzugewonnenen Wohnfläche durch Planeinschrieb in den entsprechenden Räumen sowie einer Wohn- und Nutzflächenberechnung. Die ggf. erforderlichen Bauantragsunterlagen sind spätestens zur Bewilligung vorzulegen.
  • Kostenschätzung zu den geplanten Maßnahmen nach DIN 276 durch Architekt oder Handwerker. Dabei ist die Mehrwertsteuer getrennt darzustellen (nur der Netto-Betrag ist förderfähig). Achtung ! Nur dieser Betrag der Kostenschätzung ist Grundlage der Förderung. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht möglich. Eine umweltfreundliche und energieeffiziente Bauweise unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe als Baumaterialien sowie eine umweltfreundliche Heizung (nicht Strom) ist Grund-lage der Förderung und muss entsprechend im Antrag dargestellt werden. Bei Modernisie-rung von Altbauten ist ein verbesserter Wärmeschutz Grundlage der Förderung.
  • Finanzierungsübersicht  Zusammenstellung der Eigenmittel, der unbaren Arbeitsleistun-gen, der beanspruchten Darlehen (keine Landesmittel !), Formblatt DIN276 beachten.
  • Beratungsgespräch mit Ortsplaner, dessen Einschätzung wird Teil des Antrages. Vereinbarung des Termins über die Gemeinde.

3. Fristen

Die Unterlagen müssen bis spätestens 11.09.2020 vollständig entsprechend obiger Zusammenstellung bei der Stadt eingereicht werden oder dem Ortsplaner zugeschickt/übermittelt werden. Antragsschluss ist der 30.09.2020.
Die Entscheidung über die Förderfähigkeit der Maßnahme wird der Stadt bis Anfang März 2021 mitgeteilt, die Bewilligung erfolgt dann nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (einschl. Baugenehmigung) durch das Regierungspräsidium, i.d.R. im Juni/Juli. Davor darf die Maßnahme nicht begonnen werden, d.h. keine Rechnung oder Beleg darf älter als das Bewilligungsdatum sein. Ansonsten kann die komplette Förderung nachträglich gestrichen werden.
Verbunden mit der Bewilligung ist ein Bewilligungszeitraum bis wann die Maßnahme abgeschlossen sein muss. I.d.R. ist dies bis im September des Folgejahres. Unter gewissen Umständen ist eine Verlängerung möglich. Einen Anspruch auf Förderung gibt es nicht.

4. Förderhöhe

Die Höhe der Förderung beträgt,

  • bei Umnutzung Leerstand für Wohnzwecke
    30 % der Aufwendungen, max. € 50.000 *
  • bei grundlegender Modernisierung
    30 % der Aufwendungen, max. € 20.000 **
  • bei ortsbildgerechter Baulückenschließung
    30 % der Aufwendungen, max. € 20.000 **

*  Förderung von max. 2 Wohneinheiten      **  Förderung von max. 5 Wohneinheiten

Bei mehreren Wohneinheiten müssen die Aufwendungen entsprechend der m²-Größen der einzelnen Wohneinheiten aufgeteilt werden.

Das Gebäude sollte bis in die 60er Jahre des letzten Jahrhunderts errichtet worden sein und im historischen Ortsbereich liegen.

Voraussetzung für die Förderung im Bereich Umnutzung ist, dass das Gebäude bislang nicht für Wohnzwecke genutzt wurde (z.B. Scheunen, Ökonomiegebäude u.ä.) und dass das Ge-bäude im Wesentlichen erhalten bleibt, was nachvollziehbar dargestellt werden muss.

Die Wiedernutzung von leerstehenden, ehemaligen Wohngebäuden fällt unter grundlegende Modernisierung. Die Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse durch z.B. Erweiterung in ein Ökonomiegebäude hinein wird als Modernisierung und nicht als Umnutzung betrachtet, auch wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird.

Bei Neubauten (Baulückenschluss) sind Mietwohnungen nicht förderfähig. Diese müssen von Verwandten bis 2. Grades bewohnt werden.

Abbruch von mehr als 50 % des Gebäudes wird als Neubau / Baulückenschluss eingestuft.

Grundlegende Modernisierung beinhaltet neben der Dämmung von Außenfassade und Dach auch die Modernisierung der sanitären Verhältnisse und der Elektrik des Gebäudes sowie eine energiebewusste Erneuerung der Heizung (Verwendung erneuerbarer Energien). Eine Sa-nierung von Teilbereichen (z.B. nur Bad, nur Fassade oder nur Dach) ist nicht förderfähig.

Nicht förderfähig sind die Mehrwertsteuer sowie Eigenleistungen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist zu der ELR-Förderung auch eine KfW-Förderung des Bundes möglich. Anderen Förderprogrammen des Landes können nicht zusätzlich zu ELR in Anspruch genommen werden. Denkmalbedingte Mehrkosten sind getrennt aufzuführen.

5. Ökologische Aspekte

Unter dem Stichwort Umwelt- und Klimaschutz muss dargelegt werden, wie durch die Maß-nahme das Klima geschützt und die natürlichen Lebensgrundlagen durch effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen geschont werden, z.B. durch Energieeinsparung, erneuerbare Energien, verbesserte Ressourceneffizienz, umweltfreundliche Bauweise und Wärmedämm-maßnahmen. Durch die Verwendung von Holz z.B. für die Tragkonstruktion können die För-deraussichten verbessert werden.

6. Rückfragen / Internet

Stadtverwaltung
Sachgebiet
Bauverwaltung/Stadtplanung

Ortsplaner
Planungsbüro Fischer
Freiburg

Bernd Spinner
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Holger Fischer
Günterstalstr. 32
79100 Freiburg
Tel.: 07802 82-132
Fax: 07802 82-135
Tel.: 0761 70342-21
Fax: 0761 70342-24
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weitere Informationen:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR)

Formulare/Ausschreibungstext unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx