Wahlen

Alle fünf Jahre werden in den Gemeinden des Landes die Gemeinderäte und Ortschaftsräte sowie in den Landkreisen die Kreisräte gewählt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 26. Mai 2019 gemeinsam mit der Europawahl statt. Die nächsten Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl finden am 9. Juni 2024 statt.

Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie als Wahlhelfer wahlberechtigt sind und somit das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten mit Ihrem Hauptsitz in Oberkirch gemeldet sind und die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Ihre Aufgabe als Wahlhelfer ist es unter anderem, im Wahllokal Stimmzettel auszugeben, die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis zu überprüfen, den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe zu überwachen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln. Insgesamt werden für jeden der 16 Wahlbezirke sechs Personen benötigt. Weitere Personen sind zudem im Briefwahlausschuss tätig.

Erstmals verzichtet die Stadtverwaltung in diesem Jahr auf die Ermittlung des Stimmzettelergebnisses der Kommunalwahl am Wahlsonntag, 9. Juni. Ausschließlich die Europawahl wird an diesem Tag ausgezählt. Am Montag. 10. Juni erfolgt dann die Auszählung der Stimmzettel zur Kommunalwahl.

Der Dienst im Wahllokal wird in Halbtagesschichten von 7:45 Uhr bis 13:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr eingeteilt. Zur Stimmenauszählung der Europawahl ab 18:00 Uhr versammelt sich der gesamte Wahlvorstand aus beiden Schichten. Die Helferinnen und Helfer für die Auswertung der Briefwahl sind ab 15:00 Uhr eingeteilt.

Zusätzlich werden Freiwillige benötigt, die am Montag, 10. Juni ab 7:30 Uhr bei der Zählung der Stimmen der Kommunalwahl (Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) helfen. Da die Erfassung und Auswertung digital am PC erfolgt, werden für diesen Dienst PC-Kenntnisse vorausgesetzt. Hierfür ist die Teilnahme an einer Schulung erforderlich.

Für die Unterstützung im Wahlvorstand gewährt die Stadt Oberkirch je nach zeitlicher Inanspruchnahme eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Diese kann auf der städtischen Homepage unter www.oberkirch.de/satzungen in der Rubrik „Sonstige“ eingesehen werden.

Wahlvorschläge einreichen

Die öffentliche Bekanntmachung der Kommunalwahl erfolgte am 2. Februar und ist hier sowie auf der Starseite unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar. Seit Samstag, 3. Februar, können Wahlvorschläge eingereicht werden. Zur Aufstellung von Wahlvorschlägen sind Parteien, mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen und nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen berechtigt.

Die Einreichungsfrist endet am Donnerstag, 28. März 2024, um 18:00 Uhr.

In Oberkirch sind 2024 zu wählen:

  • Gemeinderat: 26 Mitglieder
  • Ortschaftsrat Ringelbach: 6 Mitglieder
  • Ortschaftsrat Bottenau: 8 Mitglieder
  • Ortschaftsrat Haslach: 8 Mitglieder
  • Ortschaftsrat Tiergarten: 8 Mitglieder
  • Ortschaftsrat Nußbach: 10 Mitglieder
  • Ortschaftsrat Stadelhofen: 10 Mitglieder
  • Ortschaftsrat Zusenhofen: 10 Mitglieder

Die Vordrucke für die Aufstellung der Wahlvorschläge für die Gemeinde- und Ortschaftsratswahl 2024 können kostenlos entweder digital oder in Papierform bei der Stadt Oberkirch angefordert werden. Für Fragen steht Stabsstellenleiterin Nicole Trayer zur Verfügung.

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