Wahl des Personalrates und der JAV

Bei der Stadtverwaltung Oberkirch stehen 2024 wieder die regelmäßigen Wahlen des Personalrates und der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) an. Die folgende Seite beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen zur Wahl des Personalrates und der JAV. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung! Euer Personalratsteam

WER… kann gewählt werden?

Die Berechtigung zur Wahl ist für den Personalrat und die JAV unterschiedlich:

...wer mindestens 18 Jahre alt ist.

... seit mehr als 2 Monaten in der Dienststelle beschäftigt ist.

... wer am Wahltag noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet hat oder

... sich noch in der Ausbildung befindet.

WAS… sind die Aufgaben?

Die Aufgaben im Personalrat und der JAV sind umfangreich:

- Anlaufstelle für Mitarbeitende sein

- Vertretung der Interessen aller Beschäftigten

- Mitgestalten von Veränderungen in der Dienststelle

- Überwachen der Einhaltung von Gesetzen

- Teilnahme an Personalratssitzungen

- Anlaufstelle für Auszubildende sein

- Vertretung der Interessen aller Azubis

- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen

- Gemeinsame Unternehmungen mit Azubis planen

WIE… laufen die Wahlen ab?

Nach der Bekanntgabe des Wahlvorstands geht es nun wie folgt weiter:

1. Das Wahlausschreiben wird bekanntgegeben.

2. Nach Bekanntmachung des Wahlausschreibens können innerhalb von 12 Arbeitstagen Wahlvorschläge, bestehend aus Bewerberliste, Unterschriftenliste und Zustimmungserklärung, beim Wahlvorstand eingereicht werden.

3. Die eingereichten Wahlvorschläge werden bekanntgegeben.

4. Im Hintergrund wird durch den Wahlvorstand die Wahl vorbereitet (Anfertigung Stimmzettel, Auslegung Wählerverzeichnis und Wahlordnung etc.)

5. Am 15. Mai 2024 finden die Wahlen zum Personalrat und zur JAV statt.

6. Im Anschluss der Wahlen findet jeweils am 15. Mai 2024 die öffentliche Auszählung statt. Das Wahlergebnis wird festgestellt und die Wahlniederschrift erstellt.

7. Die Gewählten werden schriftlich benachrichtigt und das Wahlergebnis durch einen Aushang bekanntgegeben.

8. Es wird zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Personalrats einberufen.

WORAUF… noch warten?

Du hast Interesse, gemeinsam die vielfältigen Aufgaben zu bearbeiten, dich für deine Kolleginnen und Kollegen einzusetzen, bist bereit, an Sitzungen teilzunehmen und dich auch fortzubilden?

Dann warte nicht länger und melde dich bei einem Personalratsmitglied oder dem Wahlvorstand und sei dabei, die nächsten Jahre mitzuwirken, mitzubestimmen und mitzugestalten.