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Bis auf Lahr werden die Kreisimpfzentren im Ortenaukreis Ende März geschlossen. Letzter Öffnungstag in Oberkirch ist Sonntag, 27. März 2022.
Die Minigolfanlage im neuen Stadtgarten und der dazugehörige Kiosk sind wieder ab Samstag, 12. März 2022, geöffnet. Mitarbeiter des Städtischen Bauhofes haben dieser Tage alles getan, damit dem Start in die Minigolfsaison nichts entgegensteht.
Oberbürgermeister Matthias Braun wendet sich in einem Brief direkt an die in Oberkirch lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer. Die Stadtverwaltung bietet konkrete Unterstützung an.
Nachfolgend informiert die Stadtverwaltung Oberkirch über aktuelle Veränderungen mit Bezug zu den Bürgerinnen und Bürgern.
Aufgrund der aktuellen Impfzahlen wird der Ortenaukreis die Kreisimpfzentren in Haslach und Oberkirch ab 1. März 2022 dem Bedarf anpassen und nur noch von Freitag bis Sonntag zu den bisherigen Öffnungszeiten zwischen 14:00 und 19:00 Uhr öffnen.
Die Stadt Oberkirch informiert zur Ausstellung von Absonderungsbescheinigungen. Positiver Test nach gerade erfolgter Absonderung wird nicht als neue Infektion eingestuft. Daher keine erneute Absonderung mehr nötig, so das Gesundheitsamt des Ortenaukreises.
Auch im Ortenaukreis breitet sich die Omikron-Variante schnell aus. Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hat vor einer extremen Belastung der gesamten kritischen Infrastruktur gewarnt. Bei der Stadt Oberkirch wurden schon zu Pandemie-Beginn entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Auch in Oberkirch fanden bereits mehrmals sogenannte Spaziergänge an Montagabenden statt. Oberbürgermeister Matthias Braun nimmt dazu Stellung. Jetzt sei nicht die Zeit gegen etwas zu sein, sondern für etwas. Nur gelebte Solidarität führe alle gemeinsam aus dieser Pandemie.
Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen in Baden-Württemberg. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.
Die Landesregierung passt die Corona-Regeln zum 20. Dezember 2021 an. Dann gilt auch eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es unter anderem ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt.
Stadtverwaltung Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-0
Fax: 07802 82-550