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Artikel vom 24.01.2023
Bad Peterstal-Griesbach und Oberkirch vereinbaren Überlandhilfe
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Feuerwehr wird vertieft. Überlandhilfe zwischen Bad Peterstal-Griesbach und Oberkirch offiziell besiegelt. Künftig unbürokratischere Abrechnung von Feuerwehreinsätzen.
Oberbürgermeister Matthias Braun konnte seinen Bürgermeisterkollegen Meinrad Baumann am Dienstag, 24. Januar 2023, im Oberkircher Feuerwehrhaus begrüßen. Grund war der offizielle Start der Überlandhilfe zwischen den beiden Kommunen. Diese vertieft die talweite Kooperation und dient den Bewohnern Bad Peterstal-Griesbachs und Oberkirchs.
Ausbau der talweiten Feuerwehrkooperation
Zusammen mit den Vertretern der beiden Feuerwehrkommandos Marcus Kohler (Oberkirch) und Christoph Spinner (Bad Peterstal-Griesbach) freuten sich die beiden Rathauschefs über diese neue Vereinbarung. „Die gegenseitige Unterstützung in beide Richtungen ist sinnvoll und zeitgemäß“, unterstrich Oberbürgermeister Matthias Braun. Kirchturmdenken ist in dem Bereich schon lange vorbei, vielmehr sind die einzelnen Wehren des Renchtals gut untereinander vernetzt. „Ich bin dankbar für den Ausbau der Kooperation innerhalb des Tales“, betonte Bürgermeister Baumann. Beispielgebend ist die Zusammenarbeit der Feuerwehren von Bad-Peterstal-Griesbach, Oppenau, Lautenbach und Oberkirch bei Führungskräften. „Die Möglichkeit von gemeinsamen Führungskräften hat sich bewährt“, schildert Christoph Spinner, stellvertretender Feuerwehrkommandant von Bad Peterstal-Griesbach. „Wir waren froh über die Unterstützung aus Bad Peterstal-Griesbach bei den Flächenbränden im vergangenen Jahr auf Oberkircher Gemarkung“, verdeutlichte Marcus Kohler, Feuerwehrkommandant der Großen Kreisstadt. Neben der Unterstützung bei den Führungskräften, kann diese auch in Form von zusätzlichen Fahrzeugen bei einem Einsatz erfolgen, beispielsweise einer zweiten Drehleiter.
Durch den neuen Vertrag zwischen Bad Peterstal-Griesbach und Oberkirch wird künftig bei Feuerwehreinsätzen auf den gegenseitigen Ersatz von Personal- sowie Fahrzeug- und Gerätekosten verzichtet. Die Kosten bei gegenseitiger Hilfe beschränken sich nur noch auf die anfallenden Auslagen, Verdienstausfälle sowie die tatsächlich genutzten Verbrauchsmaterialien, wie Ölbindemittel und dergleichen.
Stadtverwaltung Oberkirch
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77704 Oberkirch
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