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Artikel vom 22.06.2022
Neufassung gilt zunächst bis einschließlich 25. Juli 2022
Die kommunalen Landesverbände haben in den frühen Stunden des 22. Juni 2022 ihre Mitglieder darüber informiert, dass die Landesregierung die 13. Corona-Verordnung beschlossen hat.
Änderungen am Inhalt des bisherigen Regelwerks gibt es keine. Die Neufassung gilt zunächst bis einschließlich Montag, 25. Juli 2022.
Die aktuelle Corona-Verordnung steht auf der Internetseite des Landes zur Verfügung: www.baden-wuerttemberg.de/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
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