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Artikel vom 30.03.2022
Für viele Bereiche endet Maskenpflicht ab Sonntag
Die Regierungskoalition von Grünen und CDU im Land, hat sich am Dienstag, 29. März 2022, auf die weitere Corona-Strategie verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar.
In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29. März 2022 haben die Koalitionspartner die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Beide Seiten bekräftigten ihren bisherigen Kurs der Vorsicht und der Umsicht.
Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz (IfSG) den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt.
Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht soll demnach in folgenden Bereichen gelten:
Die Pflicht eine Maske zu tragen entfällt somit für viele Lebensbereiche ab Sonntag, 2. April 2022. Unbestritten ist, dass etwa das Tragen einer FFP2-Maske ein einfaches und besonders wirksames Mittel gegen die Übertragung von Corona-Viren, aber auch anderer Erreger ist. Damit ist es ab Sonntag eigenverantwortliches Handeln der Bürgerinnen und Bürger, ob eine Maske getragen wird und somit dem eigenen Schutz, und dem von anderen dient.
Testpflicht
Die Testpflicht soll dann in folgenden Bereichen weiterhin gelten:
Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-Resource-Boards, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.
Land drängt auf einheitlichen Rahmen für Corona-Management
„Bereits heute müssen auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden – insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie“, so die Koalitionspartner in einer gemeinsamen Presseerklärung. Die Landesregierung werde beim Bund auf die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für das Corona-Management hinwirken.
Der Koalitionsausschuss bekräftigte außerdem die Notwendigkeit, bereits jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen und insbesondere zyklische und jahreszeitliche Effekte dauerhaft im Blick zu behalten Das gelte insbesondere für das Impfangebot. Das Land bereite für den Herbst 2022 vorsorglich Strukturen vor, um wenn nötig dieses Regelsystem so zu unterstützen, dass bei Bedarf die zeitnahe Impfung der Bevölkerung in Baden-Württemberg gewährleistet ist. Der Bund müsse zusätzlich den kassenärztlichen Sicherstellungsauftrag auf Corona-Impfungen ausweiten und gute Bedingungen für neue Akteure wie Apotheken oder Zahnärzte und Veterinärärzte schaffen.
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