Hauptmenü
Navigation
Navigation
Artikel vom 08.02.2022
Gesundheitsamt informiert zur aktuellen Lage
Die Stadt Oberkirch informiert zur Ausstellung von Absonderungsbescheinigungen. Positiver Test nach gerade erfolgter Absonderung wird nicht als neue Infektion eingestuft. Daher keine erneute Absonderung mehr nötig, so das Gesundheitsamt des Ortenaukreises.
Ergibt eine Testung nach der soeben erfolgten zehn-tägigen Absonderung ein erneutes positives Ergebnis, handelt es sich um die gleiche Infektion und eine erneute Absonderung ist nicht notwendig. Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises leitet das erneut positive Ergebnis daher nicht an die Stadt weiter. Damit fehlt der Stadt die rechtliche Grundlage eine erneute Absonderungsbescheinigung zu erstellen.
„Wir können deshalb nur für die erste Absonderung eine Absonderungsbescheinigung erstellen“, stellt Clarissa Isele, Leiterin des Fachbereichs „Bürgerservice und Ordnung“, klar. Eine erneute Absonderungsbescheinigung sei daher erst nach Ablauf des Genesenenstatuses von aktuell 90 Tagen möglich.
Stadtverwaltung Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-0
Fax: 07802 82-550