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Artikel vom 03.01.2022
Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen in Baden-Württemberg. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.
Die Landesregierung hat daher am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Nur in begründeten Fällen kann davon abgewichen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G plus-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmerzahl weiter herabgesetzt.
Die geänderte Corona-Verordnung tritt am Montag, 27. Dezember 2021, in Kraft.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:
FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Nur in begründeten Fällen kann davon abgewichen werden.
In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5:00 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1:00 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.
Anpassung der Ausnahmen bei der 2G plus-Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:
In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern beziehungsweise Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend vom Land auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
Die neuen Vorgaben des Landes zur Bekämpfung der Corona / COVID-19-Pandemie im Überblick als pdf-Datei.
Das Land hat Antworten auf häufige Fragen zu seiner Corona-Verordnung zusammengestellt.
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