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Weite Teile Frankreichs als Hochinzidenzgebiet eingestuft

Artikel vom 01.04.2021

Das Robert-Koch-Institut hat am 26. März weite Teile Frankreichs als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Dies hat auch Auswirkungen für die Grenzgänger zwischen Baden und dem Elsass.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • Es gilt eine zwingende Test- und Nachweispflicht. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten bereits bei der Einreise den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Als Nachweis reicht ein Antigen-Schnelltest. Von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen sind nach der bundesrechtlichen Regelung lediglich Durchreisende und bei Aufenthalt von weniger als 72 Stunden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren.

  • Zudem besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Ausgenommen von der Pflicht zur Anmeldung sind lediglich Durchreisende sowie Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Frankreich aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen. Somit sind auch tägliche Grenzpendler von der Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung befreit.

  • Auf die Quarantänepflichten hat die Einstufung keine Auswirkungen. Hier gelten in Baden-Württemberg weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten. Sofern allerdings eine Quarantänepflicht besteht, müssen sich Einreisende in eine Zehn-tägige häusliche Absonderung begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne - sogenannte Freitestung - ist bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten nicht möglich.
     
  • In Baden-Württemberg wurden über Allgemeinverfügungen der Landkreise weitere Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Angehörigen geregelt. Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht insoweit, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend ist. Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden. Diese Personen profitieren zudem von einem kostenlosen Testangebot für Antigen-Tests, da sie die Bürgertestung in Anspruch nehmen können. Den Test können Pendlerinnen und Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Auch Apotheken bieten diese Tests an. Zudem können kommunale Testzentren aufgesucht werden. Eine spezielle Bescheinigung muss zur Inanspruchnahme des Testangebots nicht vorgelegt werden.
Quelle: EVTZ Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau
Quelle: EVTZ Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau

Land stellt Betrieben Schnelltests für Grenzpendler zur Verfügung
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat den Betrieben mit Grenzpendlern kostenlos 300.000 PoC-Antigen-Schnelltests aus dem Landesbestand zur Verfügung gestellt. 

 
Die IHK Südlicher Oberrhein verteilt im Auftrag der Landesregierung die Schnelltests an ihre Mitgliedsunternehmen. Bestellungen sind über die Seite www.schnelltest.ihk.de möglich.

Alle Informationen zur Testpflicht bei der Einreise aus dem Ausland nach Baden-Württemberg finden sich unter 
Fragen und Antworten zu den Regelungen zur Testpflicht auf SARS-CoV-2 bei Einreisenden in Baden-Württemberg

Die Informationen stehen dort auch auf Französisch zur Verfügung.

Aktuelle Informationen zu den Regelungen am Oberrhein - Deutschland, Frankreich und Schweiz - gibt es auf der Internetseite des INFOBEST-Netzwerks.

 

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