Selbständige Tätigkeit

Verdienstausfall nach Infektionsschutzgesetz

Bitte beachten Sie: Bei selbständiger Tätigkeit kann eine Entschädigung für einen Verdienstausfall nur angeordnet werden, wenn eine Quarantäne angeordnet worden ist!

Diejenigen, die ohne Krankheit vorsorglich unter Quarantäne stehen, haben per Gesetz einen Anspruch auf Verdienstausfall in Höhe ihres Nettogehalts. Den übernimmt zunächst der Arbeitgeber, innerhalb von drei Monaten kann er nach § 56 Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge stellen.

Wenn Mitarbeiter erkrankt sind gelten die Regeln für eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.

Aufstockung durch Sozialleistungen

Auch Selbständige können Grundsicherung in Anspruch nehmen. Wie das geht finden Sie hier.

Entschädigung bei Auftragsausfall durch „höhere Gewalt"

Ob eine vertragliche Force-Majeure-Klausel (französisch für "höhere Gewalt") im Zuge der Corona-Krise greift, kommt auf bestimmte Voraussetzungen an. Informationen hierzu finden Sie hier. Es muss jeder Einzelfall genau betrachten.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) empfiehlt, bei aktuellen Problemen oder Stornierungen, mit Geschäftspartnern über einen fairen Ausgleich für beide Seiten zu sprechen und sich im Zweifel von Rechtsanwälten und Steuerberatern beraten zu lassen. Selbst bei Lieferausfällen im internationalen Handel können sich die Rechtsfolgen von vermeintlich oder auch tatsächlich höherer Gewalt stark unterscheiden – je nachdem, ob die Verträge nach deutschem oder angelsächsischen Recht geschlossen worden sind.

Freiberufler, Selbständige und Kleinunternehmen

Im Jimdo-Blog für Unternehmen finden Sie aktuelle Informationen über Unterstützungsangebote.

 

Die Bundesregierung plant in der Coronavirus-Krise ein Hilfspaket von mehreren Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und Firmem bis 50 Mitarbeiter. Aller Infos erhalten sie unter SOFORTHILFE CORONA.

Linksammlung

Die wichtigsten Links für Selbständige zum Thema Corona finden Sie hier.