Grenzüberschrittsbescheinigung
Seit 19.3.2020 gilt das neue Formular für Berufspendler.
Weiterhin reicht die Bescheinigung des Arbeitgebers aus, eine Bestätigung der Kommune ist nicht notwendig.
Grenzüberschrittsbescheinigung zum Download
Die Grenzübergänge von Frankreich nach Deutschland werden seit Montag, 16. März 2020, 8:00 Uhr, kontrolliert. Berufspendler sowie Warenverkehr können die Grenze passieren. Um die Abwicklung an der Grenze zu vereinfachen, hat die Bundespolizei für die Gruppe der Berufspendler ein Formular einer Grenzübertrittsbescheinigung erstellt.
Die Arbeitgeber können das Formular handschriftlich ausfüllen; das ausgefüllte Formular kann dann für den Grenzübergang von Frankreich nach Deutschland benutzt werden.
Kontakt
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Nadine Klasen
Wirtschaftsförderung
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