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Artikel vom 12.11.2020
Ein Bürger der Kernstadt hatte den ärztlichen Bereitschaftsdienst gerufen. Als dieser vor Ort war, öffnete der Patient die Türe nicht. Aufgrund der Annahme, die Person befinde sich in einer hilflosen Lage, wurde die Feuerwehr zur Türöffnung alarmiert.
Der Einsatz wurde noch vor dem Ausrücken der Feuerwehr abgebrochen, da der Bürger zwischenzeitlich die Türe geöffnet hatte.