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Mitarbeit in einem Wahlvorstand - im negativen Sinne betrachtet ist sie einfach nur lästige und zeitraubende Bürgerpflicht. Betrachtet man sie aber im positiven Sinne, dann ist sie ein Bürgerrecht, das die Möglichkeit bietet, sich aktiv an der Demokratie zu beteiligen.
Da es immer schwieriger wird, freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu gewinnen, hat sich die Stadt Oberkirch zum Ziel gesetzt, eventuelle Bedenken vor der Übernahme der Wahlhelfertätigkeit auszuräumen. Mit den nachfolgenden Informationen will die Stadt Interessierten einen Einblick in die Arbeit der Wahlvorstände geben und immer wieder gestellte Fragen zu diesem Thema beantworten. Der Fragen-/Antwortkatalog wird bei Bedarf erweitert. Gerne kann man sich bei noch offenen Fragen an die Stadt wenden.
Grundsätzliches zum Wahlvorstand
Fragen und Antworten zur Mitarbeit im Wahlvorstand