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Information über den Stand der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Ortenaukreis
Der Gesetzgeber hat am 29.03.2011 eine Reform des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit der unter anderem die neue Leistung „Bildung und Teilhabe" eingeführt wird. Diese Leistung können nicht nur Kinder aus Familien mit SGB II – Bezug erhalten sondern, auch solche, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen.
Die aktuellen Formulare für die Anträge, Merkblätter und Bescheinigungen können über diesen Link abgerufen werden. Für Rückfragen steht Ihnen außerdem das Projektteam des Ortenaukreises unter Bildungspaket Ortenaukreis sowie die Sachbearbeiter der Kommunale Arbeitsförderung (KOA), Lange Straße 51, Offenburg, Telefon 0781 805 9321, zur Verfügung.
Im Einzelnen können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket folgende Leistungen beantragt werden:
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Leistungen können bei der Kommunalen Arbeitsförderung (KOA) beantragt werden und werden dort auch sofort bearbeitet.
Persönlicher Schulbedarf
Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherung beziehen, muss diese Leistung nicht beantragt werden. Kinder aus Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten die Leistung auf Antrag, den sie formlos unter Beifügung des Leistungsbescheids beantragen können. Bei Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Schulbescheinigung beizufügen. Diese Leistung wird erstmals im August bzw. zum Schuljahresbeginn fällig.
Schülerbeförderung
Kinder und Jugendliche aus Familien mit Grundsicherung sind bisher schon nach der Satzung des Ortenaukreises von der Zahlung des Eigenanteils befreit. Bis zu einer eventuellen Änderung besteht kein Handlungsbedarf. Für Kinder/Jugendliche aus Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld erfolgt derzeit eine Klärung. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls formlos zur Fristwahrung einen Antrag zu stellen.
Lernförderung
Die Leistungen können bei der KOA beantragt werden und werden dort auch sofort bearbeitet.
Mittagessen
Kinder und Jugendliche, die an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen teilnehmen, können ab 1. August 2019 den kompletten Betrag des Mittagessens erhalten. Der Zuschuss muss im Vorfeld schriftlich beantragt werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Die Leistungen können bei der KOA beantragt werden und werden dort auch sofort bearbeitet. Anbieter sind vor allem Vereine, aber auch Musikschulen, kirchliche Einrichtungen, kulturelle Einrichtungen, Pfadfinder und ähnliches.
Anträge und Merkblätter erhalten Sie auch beim Sozialamt der Stadt Oberkirch, Eisenbahnstraße 1, Zimmer 2.16, Tel.: 07802 82-166 / -167.