Kreisstadt Oberkich

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Öffentliche Bekanntmachung

Das Regierungspräsidium Freiburg hat der Koehler Oberkirch GmbH, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch, für diesen Standort eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Umrüstung des bislang mit Kohle und Ersatzbrennstoffen betriebenen Heizkraftwerks auf einen regenerativen Brennstoffmix, welcher aus einer Mischung verschiedener Holzfraktionen besteht, erteilt.  

In diesem Zusammenhang erfolgt gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 8a Bundesimmissionsschutz-
gesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
(9. BImSchV) folgende Bekanntmachung:


I. Genehmigungsbescheid
Der Genehmigungsbescheid wird auf den nachfolgenden Seiten bekannt gemacht.


II. BVT-Merkblatt (Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken)

Nachstehend wird das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt bezeichnet:

  • BVT-Referenzdokument für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Karton (2015) und
  • BVT-Schlussfolgerungen (September 2014).  

Hinweise:
Der Bescheid enthält unter Ziff. 3 Inhalts- und Nebenbestimmungen. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt


von Montag, den 15.05.2023, bis einschließlich Dienstag, den 30.05.2023,


beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, 79102 Freiburg im Breisgau und bei der Stadt Oberkirch, Eisenbahnstraße 1, Stadtbauamt im UG, 77704 Oberkirch, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement, 79083 Freiburg, oder elektronisch unter abt5.verfahrensmanagement(@)rpf.bwl.de anfordern.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Freiburg, den 12.05.2023
Regierungspräsidium Freiburg

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Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 5 Verfahrensmanagement

79083 Freiburg i. Br.

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Fax: 07802 82-550
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