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Das Regierungspräsidium Freiburg hat der Koehler Oberkirch GmbH, Hauptstraße 2, 77704 Oberkirch, für diesen Standort eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Umrüstung des bislang mit Kohle und Ersatzbrennstoffen betriebenen Heizkraftwerks auf einen regenerativen Brennstoffmix, welcher aus einer Mischung verschiedener Holzfraktionen besteht, erteilt.
In diesem Zusammenhang erfolgt gemäß § 10 Abs. 7, 8 und 8a Bundesimmissionsschutz-
gesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
(9. BImSchV) folgende Bekanntmachung:
I. Genehmigungsbescheid
Der Genehmigungsbescheid wird auf den nachfolgenden Seiten bekannt gemacht.
II. BVT-Merkblatt (Merkblatt über die Besten Verfügbaren Techniken)
Nachstehend wird das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt bezeichnet:
Hinweise:
Der Bescheid enthält unter Ziff. 3 Inhalts- und Nebenbestimmungen. Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt
von Montag, den 15.05.2023, bis einschließlich Dienstag, den 30.05.2023,
beim Regierungspräsidium Freiburg, Schwendistraße 12, Eingangsbereich, 79102 Freiburg im Breisgau und bei der Stadt Oberkirch, Eisenbahnstraße 1, Stadtbauamt im UG, 77704 Oberkirch, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement, 79083 Freiburg, oder elektronisch unter abt5.verfahrensmanagement(@)rpf.bwl.de anfordern.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Freiburg, den 12.05.2023
Regierungspräsidium Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
Abt. 5 Verfahrensmanagement
79083 Freiburg i. Br.
Stadtverwaltung Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-0
Fax: 07802 82-550
E-Mail schreiben
Stadtverwaltung:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
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geschlossen
Bürgerbüro:
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Samstag
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