Informationen

Übersicht über die Steuern & Gebühren der Stadt Oberkirch.

Grundsteuer

  • Grundsteuer A
    340 v. H.
  • Grundsteuer B
    380 v. H.

Gewerbesteuer

  • 380 v. H.

Hundesteuer

  • den ersten Hund
    100,00 €
  • den zweiten und jeden weiteren Hund
    220,00 €
  • jeden Kampfhund i. S. von § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung
    660,00 €

Abwassergebühren

  • je m³ Schmutzwasser
    1,60 €
  • je m³ Schmutzwasser, das nicht in einem Klärwerk gereinigt wird
    0,53 €
  • Niederschlagswassergebühren
    je m² versiegelter Fläche
    0,25 €
  • Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehnadlungsanlage gebracht wird, je m3 Abwasser:

    • Brennschlempe (nicht älter als 4 Wochen): gebührenfrei
    • Fäkalien: 26,89 €

Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

Die Abfuhrgebühr beträgt je cbm Abwasser/Schlamm

  • bei geschlossenen Gruben 2,68 €
  • bei Kleinkläranlagen 26,89 €
  • bei Fettabscheider 26,89 €

 

Wochenmarkt

  • Fahrzeuge/Stand (Obst, Gemüse, Dekoration, Sonstiges)
    0,50 €/m²
  • Verkaufsstand für Wurst-, Fleisch- und Fischereierzeugnisse, Molkereiprodukte sowie Imbissstände
    0,80 €/m²
  • Überdurchschnittlicher Stromverbrauch (Kühlung/Heizung/Zubereitung Speisen)
    0,50 €

Wassergebühren

je m³ Frischwasser zzgl. MWSt   1,71 €

Verrechnungspreis Wasserzähler (netto) 

  • QN 2,5                      8,55 € / mtl.
  • QN 6                       34,09 € / mtl.
  • QN 10                     55,89 € / mtl.
  • QN 15                     89,15 € / mtl.
  • QN 40                   180,18 € / mtl.
  • QN 60                   295,65 € / mtl.
  • Verbundzähler nach Sondervereinbarung