Stadt Oberkirch

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Stadt Oberkirch - Große Kreisstadt im Ortenaukreis
 

Steuern & Gebühren

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Übersicht über die Steuern & Gebühren der Stadt Oberkirch

    Grundsteuer

    • Grundsteuer A
      330 v. H.
    • Grundsteuer B
      350 v. H.

    Gewerbesteuer

    • 350 v. H.

    Hundesteuer (ab 1. Januar 2010)

    • den ersten Hund
      80,00 Euro
    • den zweiten und jeden weiteren Hund
      160,00 Euro
    • jeden Kampfhung i. S. von § 5 Abs. 4 Hundesteuersatzung
      500,00 Euro
    • jeden Zwinger i. S. von § 7 Abs. 1 Hundesteuersatzung
      40,00 Euro

    Kindergartengebühren

    Die Benutzungsgebühren betragen einheitlich für alle städt. Kindergärten einschl. "Frühgruppe"   

    Regelkindergarten  

    • für das 1. Kind  91,00 € / mtl.
    • für das 2. Kind  70,00 € / mtl.
    • für das 3. Kind  46,00 € / mtl.
    • ab dem 4. Kind  15,00 € / mtl.

    verlängerte Öffnungszeiten  (durchgehend mind. 6,5 Stunden)  

    • für das 1. Kind 103,00 € / mtl.
    • für das 2. Kind   79,00 € / mtl.
    • für das 3. Kind   53,00 € / mtl.
    • ab dem 4. Kind   18,00 € / mtl.

    Kleinkindbetreuung 1 - 2 Jahre

    • für das 1. Kind 201,00 € / mtl.
    • für das 2. Kind 151,00 € / mtl.
    • für das 3. Kind 113,00 € / mtl.
    • ab dem 4. Kind   85,00 € / mtl.

    Kleinkindbetreuung 2 - 3 Jahre

    • für das 1. Kind 118,00 € / mtl.
    • für das 2. Kind   90,00 € / mtl.
    • für das 3. Kind    69,00 € / mtl.
    • ab dem 4. Kind   52,00 € / mtl.

    Abwassergebühren

    • je m³ Abwasser
      2,43 €
    • je m³ Abwasser, das nicht in einem Klärwerk gereinigt wird
      0,94 €

    Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben

    Die Abfuhrgebühr beträgt je cbm Abwasser/Schlamm   
       
    Geschlossene Gruben    

    • bei wöchentlicher Leerung 12,68 €/m³
    • bei monatlicher Leerung 13,28 €/m³
    • bei vierteljährlicher und längerer Leerung 13,54 €/m³

    Kleinkläranlagen   

    • Mehrkammer-Absetzgruben 30,00 €/m³
    • Mehrkammer-Ausfaulgruben 25,00 €/m³
    • Entleergut aus Fettabscheidern 13,54 €/m³

    Wochenmarkt

    • einfacher Stand
      0,50 €
    • Fahrzeug/Stand/Tisch je. lfd. Meter
      1,50 €
    • Verkaufsstand für Wurst-, Fleisch- und Fischereierzeugnisse sowie Molkereiprodukte je lfd. Meter
      2,50 €

    Wassergebühren

    je m³ Frischwasser zzgl. MWSt   2,04 €

    Grundgebühr (Zählergebühr) Wasserzähler   

    • bis 5 m³   2,05 € / mtl.
    • bis 10 m³   4,09 € / mtl.
    • bis 30 m³   5,11 € / mtl.
    • Verbundzähler   27,61 € / mtl.

    Wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze

    Hier können Sie sich die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze als PDF-Datei downloaden.

    Weiter zur PDF-Datei "Steuern & Gebühren"

    Kontakt

    Stadtverwaltung Oberkirch
    Eisenbahnstraße 1
    77704 Oberkirch
    Tel.: 07802 82-0
    Fax: 07802 82-550
    E-Mail schreiben 

    Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
      8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Donnerstag   
      14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Statue in Oberkirch
    Häuser in Oberkirch
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