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Stadt Oberkirch - Große Kreisstadt im Ortenaukreis
 

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Meldung von Änderungen an die Krankenkasse

Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse bekannt geben.

Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.

Zuständig:

Ihre Krankenkasse

Ablauf:

Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Kosten:

Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.

Rechtsgrundlage:

§ 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)

Kontakt

Stadtverwaltung Oberkirch
Eisenbahnstraße 1
77704 Oberkirch
Tel.: 07802 82-0
Fax: 07802 82-550
E-Mail schreiben 

Information

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